Aufbauseminar für Punkteauffällige
Aufbauseminar für Punkteauffällige (ASP) (vorläufig 250407fs) , auch Punkteabbau genannt, ist eine von der Fahrerlaubnisbehörde (Straßenverkehrsamt) bei 14 Punkten angeordnete Maßnahme.
Das Aufbauseminar wird von einer dazu zugelassenen Fahrschule mit einer Gruppe von mindestens sechs, höchstens zwölf Teilnehmern durchgeführt und besteht aus fünf Teilen: vier Theorie-Sitzungen von jeweils 135 Minuten Dauer und einer Beobachtungsfahrt zwischen der ersten und der zweiten Sitzung, welche mindestens 30 Minuten dauert und mit einer Besprechung von 15 Minuten jeweils bis zu drei Teilnehmern stattfindet. Also insgesamt 135 Minuten bei drei Teilnehmern.
Bis 8 Punkte können 4 Punkte abgebaut werden.
Bis 13 Punkte können 2 Punkte abgebaut werden.
Im Rahmen des Aufbauseminares werden unter anderem die Verstöße der Teilnehmer besprochen und Wege zur zukünftigen Vermeidung gesucht.
Mit Abschluss des Seminares erhalten die Teilnehmer eine Bescheinigung, die bei der entsprechenden Verwaltungsbehörde eingereicht wird.
Durch die Verkehrs psychologische Beratung können zwei Punkte abgebaut werden, Voraussetzung ist aber ein zuvor absolviertes Aufbauseminar für Punkteauffällige.
Maßnahme im Punktesystem
Diese Übersicht zeigt das Grundmodell des Punktesystems. Je nach Delikt und des Zeitablauf können im Einzelfall auch andere Maßnahmen erfolgen.
Punktestand 1 bis 8: Aufbauseminar für Punkteauffällige - ASP 4 Punkte Abzug.
Punktestand 8 bis 13:Schriftliche Mitteilung des Punktestandes, Verwarnung, Hinweis auf
Punktestand 9 bis 13:Aufbauseminar ASP, noch zwei Punkteabbau möglich
Punktestand 14 bis 17:
Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar für Punkteauffällige (ASP).
Nach Absolvierung ASP-Seminar besteht die möglichkeit freiwillig an einer verkehrspsychologidchen Beratung teilzunehmen. Es wird ein Hinweis auf die Entziehung der Fahrerlaubnis gegeben. Es können nur zwei Punkte abgebaut werden.
Weblinks
*http://bundesrecht.juris.de/fev/anlage_13_112.html Punktbewertung nach dem Punktsystem
*http://bundesrecht.juris.de/fev/__71.html Verkehrs psychologische Beratung

