Aufbahrung
thumb|right|Aufbahrung_des_Sokrates_(Gemälde_um_1800)Aufbahrung ist das offene Ausstellen eines Verstorbenen während eines gesetzlich bestimmten oder eines behördlich genehmigten Zeitraumes in öffentlichen oder privaten Räumlichkeiten vor der Beerdigung auf einer Totenbahre.
Nach Eintritt des Todes muss zunächst ein Arzt eine Leichenschau vornehmen und die Freigabe durch die Todesbescheinigung (auch Leichenschauschein oder Totenschein genannt) erklären. Vor der Ausstellung dieser Bescheinigung darf keine Versorgungs- und Behandlungsmaßnahmen an dem Verstorbenen durchgeführt werden.
Danach besteht die Möglichkeit, den Verstorbenen bis zu 36 Stunden nach Eintritt des Todes ohne besondere behördliche Genehmigung im Sterbehaus zu behalten, um ihn dort aufzubahren. Daneben besteht für die Angehörigen des Verstorbenen die Möglichkeit, bei den zuständigen Behörden eine Verlängerung dieser Frist zu beantragen. Die Aufbahrung zuhause muss unter Beachtung der jeweiligen gesetzlichen (Länder-)Regelungen erfolgen. Die gesetzlichen Grundlagen dafür sind in den einzelnen deutschen Bundesländern verschieden.
Der Leichnam kann auch in der Aufbahrungshalle des Friedhof oder in die Kirche aufgebahrt werden.
Siehe auch
• [http://www.bodhibaum.net/tod-im-buddhismus/bestattung/bestattung.htm#Definition%20und%20gesetzliche%20Grundlagen%20f%FCr%20die%20Hausaufbahrung Definition und gesetzliche Grundlagen für die Hausaufbahrung

