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Gehör
Gehör, sprachlich abgeleitet von
hören, bezeichnet
* allgemein Beachtung, Zuhören, "Gehör verschaffen"
* eine Sinneswahrnehmung von Lebewesen, mit der Schall wahrgenommen werden kann, siehe
Auditive Wahrnehmung
* in der Physiologie die Gesamtheit von
Ohren,
Nervus_cochlearis und
Auditiver Cortex im
Gehirn
* in der Rechtssprache das Recht, angehört zu werden, siehe
Rechtliches Gehör
* in der Musik eine besondere musikalische Begabung, siehe
absolutes Gehör (Tonhöhengedächtnis)