Audit Committee
Das Audit Committee ist der Prüfungsausschuss des Aufsichtsorgans, in deutschen Aktiengesellschaften des Aufsichtsrats. Die Errichtung eines Audit Committee wird vom Deutschen_Corporate_Governance_Kodex für deutsche_Aktiengesellschaften empfohlen, ebenso im Swiss Code of Best Practice und im Österreichischen Corporate Governance Kodex.Ziele und Funktionsweise des Prüfungsausschusses als Organ des Board ? die praktische Ausgestaltung hängt stark von Rechtsrahmen und Rechtsform ab; es wird zwischen dem Unitarian-Board-Modell und den Two-Tier-Modell unterschieden ? sind allgemein in den OECD Corporate Governance Principles 2004 und im Aktionsplan Corporate Governance der EU-Kommission (COM (2003) 248 fin) umrissen.
Die Hauptaufgaben variieren von Land zu Land und vor allem von Unternehmen zu Unternehmen. Grundsätzlich ist das Audit Committee zuständig für:
* die Überwachung der Finanzberichterstattung
* Überwachung des Risikomanagementsystems
(bei Finanzdienstleistern in der Regel separat geregelt)
* Überwachung des Internen_Kontrollsystems (IKS), sowie Compliance
Es bildet die Schnittstelle zwischen dem Aufsichtsorgan, externer und interner Revision einerseits und dem für den Betrieb der Steuerungssysteme verantwortlichen Management.

