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Audiatur et altera pars
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Audiatur et altera pars
Audiatur et altera pars (
lat. ?man höre auch die andere Seite?) ist ein Rechtsgrundsatz aus dem
Römischen_Recht. Er steht für den Anspruch auf
rechtliches Gehör, der in allen modernen
Rechtsordnungen ein zentrales Verfahrens
grundrecht ist.
Der Grundsatz bedeutet, dass der
Richter alle am
Prozess beteiligten Personen zu hören hat, bevor er sein
Urteil fällt.
Auch der presserechtliche Anspruch auf den Abdruck einer
Gegendarstellung ist auf diesen Rechtsgrundsatz zurückzuführen.
Siehe auch: Latein im Recht