Einsatzleiter
Der Einsatzleiter (EL) ist eine Person, die den Einsatz eine Fachdienstes im Schadens- oder Übungsfall führt und diese Entscheidungen auch im Nachhinein rechtfertigt.Betrifft ein Einsatz nur einen Fachdienst, so stellt dieser den Einsatzleiter. Bei Beteiligung mehrerer Fachdienste wird, je nach gesetzlicher Lage, ein Einsatzleiter zur Übernahme der Einsatzleitung bestellt. Dies kann einer der bereits eingesetzten oder eine weitere Person sein.
Ein Einsatzleiter soll verschiedene Kompetenzen mitbringen:
* Entscheidungsfreude
* Delegationsbereitschaft
* Wissen über die verfügbaren Möglichkeiten
Er kann Sachverständige aus dem jeweiligen Sachgebiet zu Rate ziehen. Die Einsatzentscheidungen trifft er.
Eine besondere Koordinierungsaufgabe kommt dem Einsatzleiter im Katastrophenfall zu, wenn verschiedensten Fachdienste eingesetzt werden.
In Österreich fällt die Zuständigkeit im Katastrophenfall an den Bezirks- oder Landeshauptmann, je nach Größe des Schadensgebietes.
Bei Einsätzen im Bereich der Eisenbahn muss der Einsatzleiter das Eintreffen des Fachberaters der Bahn, sog. Notfallmanager, abwarten, der in den die Bahnanlagen und den Eisenbahnbetrieb betreffenden Angelegenheiten weisungsbefugt ist.
Siehe auch: Einsatzleiter (Feuerwehr)

