Attachéausbildung
Die Attachéausbildung ist der nach der Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren Auswärtigen Dienst vorgeschriebene Vorbereitungsdienst.Einstellungsvoraussetzungen
Um in den Vorbereitungsdienst eingestellt zu werden muss der Bewerber
* die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung zum Bundesbeamten erfüllen,
* am Tag der Einstellung die Altergrenze von 32 Jahren bzw. bei Schwerbehinderten 40 Jahre (oder die besondere Altergrenze, die sich aus dem Dauer des Soldatenverhältnisses ergibt) noch nicht überschreiten,
* generell für Aufgaben des Dienstes geeignet sein,
*in Studium an einer Universität oder Technischen_Hochschule, von mindestens drei Jahren Dauer, erfolgreich abgeschlossen haben,
* eine breite Allgemeinbildung haben (besonders wichtig sind Grundkenntnisse und Interesse an aktuellen politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Themen, in der Rechtskunde, in der Wirtschaft und in der jüngeren Geschichte),
Englisch und Franzözisch mündlich und schriftlich beherrschen,
* gesundheitlich geeignet sein (in der Regel Tropentauglichkeit).
Bei den Studienabschlüssen sind alle Fachrichtungen erlaubt, lediglich Lehramtsstudiengänge und *Abschlüsse von Musik- und Kunsthochschulen sowie Fachhochschulen sind nicht erlaubt.
Französisch kann durch eine andere Amtssprache der Vereinten_Nationen (Arabisch, Chinesisch, Russisch oder Spanisch) ersetzt werden. Dann muss der Bewerber allerdings vor der Einstellung nachweisen, dass er Grundkenntnisse in Französisch besitzt, da diese Sprache im Vorbereitungsdienst gelehrt wird und der Bewerber dem Unterricht folgen muss.
Die generelle Eignung wird durch ein schriftliches und mündliches Auswahlverfahren in dem Besonders die Allgemeinbildung geprüft wird, festgestellt. Die Auswahlprüfung wird vom Auswahlausschuss durchgeführt und bewertet. Er besteht aus folgenden Mitgliedern:
*Leiter der Aus- und Fortbildungsstätte des Auswärtigen Amts,
*Leiter des Personalreferats für den höheren Auswärtigen Dienst,
*Leiter des Personalreferats für den gehobenen Auswärtigen Dienst und
*Ausbildungsleiter für den höheren Auswärtigen Dienst,
*dienstjüngerer Referent des Personalreferats für den höheren Dienst,
*Beamter des höheren Dienstes und
*ein Beamter des gehobenen Dienstes.
Der Auswahlausschuss teilt dem zuständigen Staatssekretär dann die Ergebnisse mit, dieser ist für die Einstellungen in den Vorbereitungsdienst zuständig. Sie werden als Attaché bzw als Attachée durch ihn eingestellt, falls sie die Gesundheitsprüfung bestehen.
Vorbereitungsdienst
Der Vorbereitungsdienst dauert ein Jahr und besteht aus den Teilen
*Theoretische Lehrveranstaltungen in den Fächern Geschichte/Politik, Wirtschaftswissenschaften und Völker- und Europarecht und berufspraktischen Themen,
*Sprachausbildung mindestens in Englisch und Französisch,
*Rechtsausbildung und
*Praktische Ausbildung.
Theoretische Ausbildung
In den Theoretischen Veranstaltungen werden die Fachkenntnisse zur Erfüllung der Aufgaben vermittelt. Dabei sind sie praxisbezogen zu vermitteln. Besonders soll die Kommunikationsfähigkeit und die Personalführung geschult werden (z.B. durch Rhetorikkurse). Außerdem werden kulturelle Veranstaltungen besucht, Studienfahrten im In- und Ausland durchgeführt und Wirtschaftsunternehmen besucht.
Sprachausbildung
Englisch und Französisch werden vertieft gelehrt. Der Attache soll verhandlungssicher diese Sprachen beherrschen. Nach Möglichkeit soll er eine weitere Sprache lernen.
Rechtsausbildung
Die Bewerber werden hier entsprechend ihrer Vorbildung in das Recht allgemein und in das Konsularrecht im Speziellen eingeführt. Attaches, die nicht die Befähigung zum Richteramt haben, werden besonders mit den Rechtsgebieten vertraut gemacht, für die das Auswärtige Amt eine Ermächtigung erteilen muss. Sie dürften diese Augaben ansonsten nicht ausüben und auch nicht ermächtigt werden.
Eine Ermächtigung benötigen sie für folgende Fälle:
*Beurkundung von Willenserklärungen und eidesstattliche Versicherungen
*Entgegennahme von Auflassungen
*Abnahme von eidesstattlichen Versicherungen
*Ehen schließen
*Vernehmungen und Anhörungen, durch die eine richterliche Vernehmung ersetzt werden soll, durchführen
*Aufnahme von Verklarungen
*Personen vereidigen
Praktische Ausbildung
Die Praktische Ausbildung wird an Auslandsvertretungen und in der Zentrale durchgeführt. Die Durchführung beim Bundestag, bei anderen Behörden und in der Wirtschaft kann genehmigt werden.
Prüfung
Die Laufbahnprüfung besteht aus vier Fachprüfungen, den Sprachprüfungen in Englisch und Französisch und der Abschlussprüfung.
Die Fachprüfungen finden nach den entsprechenden Lehrveranstaltungen statt, die Sprachprüfungen nach dem Sprachkurs oder nach dem Auslandsaufenthalt und die Abschlussprüfung am Ende des Vorbereitungsdienstes.
Fachprüfungen finden in den Fächern
*Geschichte/Politik,
*Wirtschaftswissenschaften,
*Völker- und Europarecht und
*Rechts- und Konsularwesen statt.
Sie bestehen aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Der schriftliche Teil dauert zwischen drei und vier Stunden, der mündliche Teil 20 Minuten.
Sprachprüfungen finden in Englisch und Französisch statt. Sie bestehen aus zwei jeweils schriftlichlichen Arbeiten und jeweils einer mündlichen Prüfung. In der mündlichen Prüfung muss der Attache einen schwierigen Text lesen und übersetzen, nachweisen, dass er sich in der Fremdsprache unterhalten kann und in einem Rollenspiel eine Diensthandlung in der Fremdsprache vornehmen.
Die Abschlussprüfung besteht aus zwei Teilen: Im ersten Teil erhält der Kandidat am Vortag der Prüfung eine Akte aus dem Auswärtigen Dienst, deren Inhalt er zusammenzufassen hat und eine Entscheidung vorschlagen und begründen muss. Diese Prüfung besteht aus einem kurzen Votrag. Im zweiten Teil muss er sich einer mündlichen Prüfung unterziehen. Dabei werden Fragen zu historischen, politischen, wirtschaftlichen, rechtlichen, organisatorischen und sonstigen Fachbereichen gestellt, die für den Auswärtigen Dienst wichtig sind. Außerdem müssen Fragen zu aktuellen Themen beantwortet und mit Lehrstoff aus den Fachprüfungen verknüpft werden. Der Aktenvortrag zählt ein Drittel, die mündliche Prüfung zwei Drittel.
Laufbahn
Hat der Attache alle Prüfungen bestanden und ist er in den Auswärtigen Dienst übernommen worden, so wird er zunächst als Legationssekretär bzw. als Vizekonsul (Besoldungsgruppe A 13) eingestellt und nach der Probezeit zum Lageationsrat bzw. zum Konsul (Besoldungsgruppe A 13) ernannt.
Weitere mögliche Ämter sind dann Legationsrat Erster Klasse, Konsul Erster Klasse (A 14), Vortragender Legationsrat, Botschaftsrat, Gesandter, Generalkonsul und Botschafter (A 15), Vortragender Legationsrat Erster Klasse, Botschaftsrat Erster Klasse, Gesandter, Generalkonsul, Botschafter (A 16 und, mit Ausnahme von Botschaftsrat Erster Klasse, auch B 3), Ministerialdirigent, Gesandter, Generalkonsul, Botschafter (B 6), Ministerialdirektor, Botschafter (B 9) und schließlich Staatssekretär (B 11).

