Atomgesetz (Deutschland)
Das deutsche Atomgesetz (AtG) vom 23. Dezember 1959 (neugefasst durch Bekanntmachung vom 15. Juli 1985, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 12. August 2005) trat in seiner ursprünglichen Fassung am 1. Januar 1960 in Kraft, die Paragraphen 40 bis 52 jedoch in Berlin erst am 20. Oktober 1961.Die Gesetzesmaterie lässt sich im weitesten Sinne dem besonderen Verwaltungsrecht oder genauer dem Umweltrecht zuordnen.
Die vollständige Gesetzesbezeichnung lautet: Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren.
Es ist Grundlage für die Genehmigung von Atomanlagen jeglicher Art.
Das AtG gliedert sich in insgesamt sechs Abschnitte:
# Allgemeine Vorschriften
# Überwachungsvorschriften
# Verwaltungsbehörden
# Haftungsvorschriften
# Bußgeldvorschriften
# Schlussvorschriften
Weblinks
• Atomgesetz (AtG) Deutsches Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren

