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ATP (Beförderungsabkommen)
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ATP (Beförderungsabkommen)
Das Beförderungsabkommen
ATP (
Übereinkommen über internationale Beförderungen leichterderblicher Lebensmittel) wurde 1970 unter Federführung der
UNECE zwischen verschiedenen europäischen Staaten geschlossen und regelt die Transportbedingungen, unter denen temperaturgeführte (gekühlte oder gefrorene) Lebensmittel im internationalen Güterverkehr zu transportieren sind.
(ATP steht für
Accord relatif aux
transports internationaux de denrées
périssables et aux engins spéciaux à utilisier pour ces transports.)
•
United Nations Economic Commission for Europe: ATP und andere Transportabkommen im Originaltext (Englisch)