Föderalismus
thumb|right|350px|Karte_föderal_verfasster_StaatenFöderalismus (von lat.: foedus, foedera ?Bund?, ?Bündnis?, ?Vertrag?) bezeichnet grundsätzlich ein Organisationsprinzip, bei dem die einzelnen Glieder über eine gewisse Eigenständigkeit verfügen, aber zu einer übergreifenden Gesamtheit zusammengeschlossen sind. Oftmals wird der Begriff undifferenzierend benutzt und sowohl auf Föderationen als auch auf Konföderationen angewandt.
Teilweise wird den Gliedern des Bundes ein Austrittsrecht eingeräumt, wobei das geschriebene Verfassungsrecht aber nicht notwendigerweise mit der Verfassungswirklichkeit übereinstimmen muss. Ob daneben im Rahmen des Selbstbestimmungsrechts_der_Völker ein Recht auf Sezession besteht, ist_fraglich.
Politischer Föderalismus
Im politischen Bereich ist damit speziell ein staatliches Organisationsprinzip gemeint, infolge dessen einzelne Gliedstaaten (Länder) einen Bundesstaat ? der Begriff ?Bundesstaat? kann dabei sowohl den Gesamtstaat als auch die Gliedstaaten meinen ? oder (in wesentlich lockerer Form) einen Staatenbund bzw. eine Konföderation bilden. Die Gliedstaaten (auch Länder, Bundesländer, Kantone oder ?Bundesstaaten? genannt) geben dabei ? allerdings nicht im Falle eines Staatenbundes ? ihre staatliche_Souveränität auf, behalten aber ihre Staatlichkeit als Gebietskörperschaft. Der Gesamtstaat, der ?Bund?, entscheidet über alle Fragen von Einheit und Bestand des Ganzen (z. B. Sicherung der Bündnisgrenzen), die Länder haben Selbstbestimmungsrecht in ihren Kompetenzbereichen (in der Bundesrepublik_Deutschland z. B. Bildung, Polizei). Meist wird der Begriff Föderalismus auf souveräne Staaten bezogen, die mehreren geografisch eingegrenzten Teilgebieten ihres Staates eine gewisse politische Autonomie einräumen. Diese darf nicht ohne Weiteres wieder entzogen werden und ist meist in der Verfassung festgelegt. Die so genannten Gliedstaaten besitzen eigene politische Organe und eigene Kompetenzen zur Regelung ihrer Angebote und leiten diese Rechte nicht vom Einheitsstaat ab. Im Gegensatz zum Staatenbund besitzt der Gesamtstaat im Föderalismus auch eigene Kompetenzen, die er ohne die Zustimmung der Gliedstaaten regeln kann.
Der Föderalismus ist immer geprägt vom Spannungsfeld der Beziehungen zwischen Gesamtstaat und den Gliedstaaten, sodass es durchaus zu Pendelbewegungen hin zu mehr Zentralisierung oder zu mehr Dezentralisierung kommen kann. Unabdingbare Voraussetzung für den Föderalismus ist die Gleichberechtigung aller Glieder. Das Gegenteil des Föderalismus ist der zentral regierte Einheitsstaat.
Institutioneller Föderalismus
Beispiel für institutionellen Föderalismus sind manche Parteien (oder auch Vereine etc.), die sich, zum Beispiel in Deutschland, in den Gliedstaaten bilden und Aufgaben und Kompetenzen der Organisation auf eine Dachorganisation übertragen, die in Teilgebieten eigenständig agieren kann, in anderen Teilen jedoch auf die Teilorganisation angewiesen sind.
Entstehung
Bundesstaaten können auf vier Arten entstehen:
*Ein Zusammenschluss bislang selbständiger Staaten zu einem größeren Staatswesen (z. B. Schweiz).
*Auflockerung und Zerteilung von bisherigen Zentralstaaten (z. B. Spanien, Belgien).
* Fortführung des Denkens einer bestehenden gewissen Selbständigkeit innnerhalb einer Monarchie (Stichwort: Kronländer) und Überführung dessen in eine republikanische Form (z.B. Österreich).
* Oder sie werden von außen aus weltpolitischen Gründen oktroyiert (z.B. Bosnien und Herzegowina).
Funktionen des Föderalismus
Der Föderalismus hat vor allem die Aufgabe
• und Pluralismus]_zu_verstärken,
•_
*den_politischen_Nachwuchs_auf_regionaler_Ebene_besser_heranzubilden_und_eine_politische_Partizipation_zu_erleichtern,
*den_Wettbewerb_durch_bessere_Einschätzung_vor_Ort_zu_steigern,
*Probleme_auf_Länderebene_zu_lösen_und
*Machtanhäufung_zu_verhindern.
_Kompetenzverteilung_
Bei_der_Aufgabenverteilung_wird_unterschieden_zwischen_
*_?sachlicher_Kompetenzverteilung?,_d. h._die_staatlichen_Zuständigkeiten_werden_zwischen_Bund_und_Gliedstaat_nach_inhaltlichen_Kriterien_verteilt:
Beispielsweise_übernimmt_der_Bund_die_Außen-_und_Finanzpolitik,_während_die_Länder_für_Bildungswesen_und_Innere_Sicherheit_zuständig_sind.
*_?funktionaler_Kompetenzverteilung?,_d. h._die_Zuständigkeiten_zwischen_Bund_und_Gliedstaaten_unterscheiden_sich_nach_Art_der_zu_erbringenden_Leistung:
Der_Bund_erarbeitet_z. B._Gesetze_und_die_Gliedstaaten_führen_die_Gesetze_aus.
_Typen_
*_Unitarischer_Bundesstaat_(bzw._kooperativer_Föderalismus),_z. B._Bundesrepublik_Deutschland:_Verschränkte_Machtbeziehungen_zwischen_Gliedstaaten_und_Bund_mit_dem_Ziel_der_Verbesserung_der_staatlichen_Leistungsfähigkeit.
*_Föderaler_Bundesstaat_(bzw._dualer_Föderalismus),_z. B._Vereinigte_Staaten:_starke_Trennung_der_Kompetenzen_zwischen_Gliedstaaten_und_Bund;_der_konföderale_Bundesstaat_basiert_auf_dem_Prinzip_des_Wettbewerbs_und_der_Konkurrenz.
*_Symmetrischer_Föderalismus,_z._B._Bundesrepublik_Deutschland:_Wenn_die_Teilstaaten_eines_Staatenbundes_allesamt_über_die_gleichen_Rechte_verfügen,_nennt_man_diese_Form_"symmetrischen_Föderalismus".
*_Asymmetrischer_Föderalismus,_z._B._Spanien:_Zwischen_den_Gliedstaaten_sind_Unterschiede_in_Hinsicht_auf_Rechte_und_Pflichten_zu_erkennen.
_Abgrenzung_zu_Einheitsstaaten_und_zum_Staatenbund_
Ein_Bundesstaat_grenzt_sich_zum_einen_vom_Völkerrechts souveräne Staaten, die ihre innerstaatlichen Angelegenheiten ohne Einmischung anderer Staaten regeln. Ausnahme kann die freiwillige Übertragung von Kompetenzen an überstaatliche Organisationen (beispielsweise die Europäische Union) sein. Ein zentralistischer Staat hat nur eine politische Entscheidungsebene, die zentral alle Angelegenheiten des Staates bestimmt oder diese lokalen politischen Behörden kommissarisch überträgt. Diese lokalen Behörden haben jedoch keine eigenen Rechte, die den Einheitsstaat hindern diese Kompetenzen wieder zu entziehen oder die Behörde aufzulösen. Beispiel hierfür ist Frankreich. Ein Staatenbund hingegen entsteht durch Zusammenschluss mehrerer souveräner Staaten auf Basis von Verträgen. Hier können zwar gemeinsame Institutionen gebildet werden. Ein Staat kann jedoch jederzeit wieder aus alleiniger Entscheidung austreten. Ein Beispiel sind die Vereinten_Nationen.
Föderalismus und Staatsgebiet
In föderal organisierten Staaten stellt sich die Frage nach dem Verhältnis von Staatsgebiet des Bundes zu den Staatsgebieten der Mitgliedsstaaten.
Neben der Kongruenz von Staatsgebiet des Bundes und der Gesamtheit der Staatsgebiete seiner Gliedstaaten wie etwa in der Bundesrepublik Deutschland gibt es auch Staaten mit Bundesgebieten, die nicht zugleich Gebiet eines Gliedstaates sind (bundesunmittelbare Gebiete), wie z. B. das Capital_Territory Australiens, die Territorien Kanadas oder der District of Columbia der Vereinigten Staaten von Amerika. Schließlich sind auch Gebiete von Gliedstaaten denkbar, die nicht zugleich Bundesgebiet sind (bundesfreie Gebiete).
Bundesunmittelbaren Sonderstatus hatte auch das Reichsland Elsaß-Lothringen.
Föderales Europa
Lange Zeit konnte man bei der EWG und EG von einem Staatenbund sprechen. Verträge wie die Montanunion hatten sogar ein Ablaufdatum. Heute besitzt die EU neben einer Verwaltung auch feste Kompetenzen, die auf Basis der EU-Verträge vom Europäischen Gerichtshof überprüft werden. Obwohl die EU keine Verfassung im klassischen Sinne besitzt, gibt es Stimmen, die auch jetzt die EU schon als semi-föderale Entität sehen. Es ist aber klar, dass die EU auf dem Weg ist, zu einer Organisation über den Staaten zu werden, die mehr ist als ein Staatenbund. Deshalb prägte das deutsche Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 12. Oktober 1993 den Begriff Staatenverbund als Bezeichnung für die EU. Diese Definition wird zumindest von deutschen Juristen gerne verwendet. Andere Wissenschaften stehen einem föderalen Verständnis der EU offener gegenüber.
Liste föderal verfasster Staaten
Argentinien, 23 Provinzen, 1 Bundesdistrikt, Verfassung von 1995
Australien, 6 Bundesstaaten, 2 Territorien, 3 Außengebiete, Verfassung von 1901
Äthiopien, 9 Bundesstaaten, 2 eigenständige Städte, Verfassung von 1995
Belgien, 3 Regionen, 3 Gemeinschaften, Verfassung von 1994
Bosnien und Herzegowina, 2 Entitäten (innerhalb der bosniakisch-kroatischen Entität "Föderation Bosnien und Herzegowina" 10 Kantone)
Brasilien, 26 Bundesstaaten, 1 Bundesdistrikt, Verfassung von 1988
Deutschland, 16 Länder, Grundgesetz von 1949
Indien, 28 Staaten, 7 Territorien, Verfassung von 1950
Irak, 3 Bundesstaaten, Verfassung von 2005
Kanada, 10 Provinzen, 3 Territorien, Verfassung von 1867/1982
Komoren, 3 Territorien, Verfassung von 2001
Malaysia, 13 Bundesstaaten, 3 Territorien, Verfassung von 1957
Mexiko, 31 Bundesstaaten, 1 Territorium, Verfassung von 1917
Mikronesien, 4 Teilstaaten, Verfassung von 1979
Nigeria, 36 Bundesstaaten, 1 Territorium, Verfassung von 1979
Österreich, 9 Bundesländer, Verfassung von 1929.
Pakistan, 4 Provinzen, 2 Territorien, Verfassung von 1973
Russland, 21 Teilrepubliken, 6 Regionen, 49 Gebiete, 2 Städte föderaler Bedeutung, 1 autonomes Gebiet, 10 autonome Bezirke und 7 Föderationsbezirke, Verfassung von 1993
Schweiz, 26 Kantone (bis 2000: 20 Kantone und 6 Halbkantone), Verfassung von 1848 (Totalrevisionen von 1874 und 1999)
Südafrika, 9 Provinzen, Verfassung von 1996
Venezuela, 23 Bundesstaaten, 1 Bundesdistrikt, Verfassung von 1999
Vereinigte Arabische Emirate, 7 Emirate, Verfassung von 1971
Vereinigte_Staaten_von_Amerika, 50 Bundesstaaten, 1 Bundesdistrikt, Verfassung von 1787
Nicht mehr existente Bundesstaaten
Lykischer Bund (Antike)
Aitolischer Bund (Antike)
Achaiischer Bund (Antike)
Böotischer Bund (Antike)
Norddeutscher Bund (1867-1871)
Deutsches Reich (1871 bis zur Gleichschaltung 1933/34)
Deutsche Demokratische Republik (1949 bis zur Aufgliederung der Länder in Bezirke 1952) nur de jure ein Bundesstaat, de facto ein Einheitsstaat
Jugoslawien
Kolumbien (-1886)
Tschechoslowakei (1969-1992)
Sowjetunion (1923-1991) nur de jure ein Bundesstaat, de facto ein dezentraler Einheitsstaat
Serbien-Montenegro (-2006)
Nicht mehr existente Staatenbünde, Realunionen und andere übernationale Gebilde
Schweiz (1291-1848)
Schleswig-Holstein (1460-1866)
Heiliges Römisches Reich (-1806)
Polen-Litauen (1569-1791)
Rheinbund
Deutscher Bund (1815-1866)
Österreich-Ungarn (1867-1918)
Schweden-Norwegen
Siehe auch
• Subsidiarität
*Exekutivföderalismus
*der_deutschen_Länder_von_1925]
•_
• für einzelne Staaten:
*in_der_Schweiz]
_Literatur_
•_
• in der Schweiz]
Literatur
• Föderalismus. Themenheft der [[Schweizer Monatshefte im Mai 2005
Weblinks
• Institut für Föderalismus der Universität Freiburg
• Deutsches Institut für Föderalismusforschung e.V.

