Asymmetrische Information
Asymmetrische Information (engl. ) ist ein wirtschaftswissenschaftlicher Begriff und bezeichnet den Zustand, in dem zwei Vertragsparteien bei Abschluss und/oder Erfüllung eines Vertrags nicht über dieselben Informationen verfügen. Die Auseinandersetzung mit Problemen, die aus asymmetrischen Informationen resultieren, ist Gegenstand der Informationsökonomie (engl. ) sowie der ökonomischen Analyse des (Privat-)Rechts.Neoklassik
Eine zentrale Annahme Neuen_Institutionenökonomik wurde dagegen explizit die Annahme begrenzter RationalitätHerbert Simon (1959). Theories of decision making in economics and behavioural science. American Economic Review, Vol. 49, No. 3, S. 253 - 283. eingeführt. Informationsbeschaffung ist jetzt nicht mehr kostenlos, sondern verursacht Transaktionskosten
Der letzte Typ ist die (verborgene Absicht). Selbst wenn der Prinzipal Möglichkeiten hat, das Handeln des Agenten zu beobachten, also wenn keine - oder -Probleme vorliegen, dann kann es in bestimmten Fällen immer noch zu Problemen dadurch kommen, dass der Prinzipal ex ante die Absichten des Agenten nicht kennt. Tätigt der Prinzipal Investitionen, die er nicht rückgängig machen kann (irreversible spezifische Investitionen, engl. ), kommt er in ein Abhängigkeitsverhältnis zum Agenten. Er hat nach Vertragsschluss keine Möglichkeit mehr, den Agenten zu einem erwünschten Verhalten zu bewegen (kein glaubwürdiges Drohpotenzial). In diesem Zusammenhang spricht man von der -Gefahr, wenn der Agent dies ausnutzen kann, um sich selbst einen Vorteil auf Kosten des Prinzipals zu verschaffen. Ein Beispiel hierfür ist der klassische Entführungs-/Erpressungsfall. Mit der Lösegeldübergabe hat der Prinzipal eine irreversible Investition getätigt und ist auf den guten Willen des Agenten angewiesen, dass dieser den verabredeten Teil (B. Freilassung von Geiseln) auch erfüllt. Ein anderes Beispiel ist die Mieterhöhung kurz nach Bezug (Umzugskosten als irreversible Investition) einer Wohnung.
Die Hold-up Gefahr stellt also kein Problem einer asymmetrischen Informationsverteilung, sondern vielmehr ein Problem unvollständiger Verträge dar.
Probleme und Lösungsmöglichkeiten
Asymmetrische Informationsverteilung bei Prinzipal-Agent-Theorie:
Durch (Signalisieren, Signalgebung) kann der Agent seine Eigenschaften signalisieren. Hierbei nimmt der Agent Kosten auf sich, um ein bestimmtes Signal zu produzieren, hierbei muss der Nutzen der Signalproduktion (Vorteile abzüglich Kosten) für erwünschten Agenten positiv, für unerwünschte Agenten dagegen negativ sein. Beispiele für sind Hochschuldiplome, Dekra-Gebrauchtwagensiegel und ähnliches.
Wenn der Prinzipal dagegen Kosten auf sich nimmt, um mehr über die relevanten Charakteristiken der Agenten zu erfahren, bezeichnet man das als . Beispiel hierfür sind , Probefahrten und ähnliches.
Durch ein geeignetes Vertragsmenü kann man erreichen. Hierbei bietet der Prinzipal verschiedene Verträge an, so dass für die unterschiedlichen Typen von Agenten jeweils nur ein Vertrag optimal ist. Beispiele sind Versicherungsverträge mit unterschiedlich hohen Selbstbeteiligungen. Schlechte Risiken wählen den in der Regel wesentlich teureren Tarif ohne Selbstbeteiligung, während gute Risiken eine höhere Selbstbeteiligung bei niedrigeren Beiträgen akzeptieren.
= Interessenangleichung
=Eine weitere Möglichkeit besteht darin, Verträge so zu konstruieren, dass nur erwünschte Agenten diese unterzeichnen würden. Nur sie besitzen ein Eigeninteresse, unter diesen Bedingungen die Leistung anzubieten. Beispiele sind Garantien, Reputationen etc.
Hierbei ist Hauptmittel zum Abbau der Risiken die Interessenangleichung, zum Beispiel durch Ergebnisbeteiligung des Agenten (anreizkompatibler Vertrag). Die Agenten werden aus Eigeninteresse die vom Prinzipal erwünschte Leistung erfüllen. Beispiele sind Aktienoptionspläne für Manager sowie Produkthaftungsgesetze, Reputation und ähnliches. Hierbei ist das Problem, dass die Principal-Agent-Theorie von einem risikoneutralen Prinzipal, aber einem risikoaversen Agenten ausgeht, so dass bei einer Ergebnisbeteiligung der Agent ein erhöhtes Risiko tragen muss, was für ihn mit Kosten verbunden ist.
Durch (Überwachung) kann der Prinzipal versuchen, die Handlungen des Agenten beobachtbar und sanktionierbar zu machen. Dies verursacht jedoch Monitoring-Kosten; beispielhaft seien die Aktivitäten genannt.
Lösung mittels Anreizverträgen, welche Zahlungsmodalitäten sowie einen Kontrollmechanismus festlegen.
Der kann man nur mittels Interessenangleichung begegnen. Beispiele sind Sicherheiten, langfristigere Verträge und Gegengeschäfte (gegenseitige -Situation). bedeutet, dass ein Vertragspartner einen Spielraum zu seinen Gunsten ausnutzt, der andere dieses Verhalten aber beobachten kann. Beispiele: Betrug, Vertragslücken, ungünstige Vertragsgestaltung.
Wichtig ist dabei zu betonen, dass es sich bei der Hold-up Gefahr nicht um ein Problem asymmetrischer Information handelt.
Lösungsansätze:
*Kooperation durch Hierarchie ersetzen
*Pfand oder Sicherheiten
Staatliche Lösungen und Markt-Lösungen
Unabhängig davon, ob der Staat Lösungen anbietet (staatliche Zertifizierungen, staatliche Abschlüsse als , Produkthaftungsgesetz, Gewährleistungsrecht, Mindeststandards), oder ob die Vertragsparteien durch ihren bilateralen Vertrag die aus der Informationsasymmetrie resultierenden Probleme lösen wollen, es kommt immer zu -Kosten. Die ideale Lösung, die bei vollständiger Rationalität und vollständigen Verträgen in der Neoklassik erreichbar wäre, kommt nicht zustande.
Da der Staat aber vereinheitlichte Institutionen bereitstellt, geht die Neue Institutionenökonomik davon aus, dass diese staatlichen Institutionen den Vertragsparteien den Vertragsabschluss erleichtern, da sie auf diese Institutionen Bezug nehmen können. Beispiel: Wenn ein Kunde in ein Kaufhaus geht, muss er die irgendwo ausgehängten allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht durchlesen, da diese ihn nicht unangemessen benachteiligen dürfen. Das Kaufhaus wiederum muss wenig Kosten aufwenden, um ihm eine 2-jährige Gewährleistung zu versprechen, da diese bereits gesetzlich vorgeschrieben ist.
Da aber - trotz staatlich vereinheitlichter Institutionen - weiterhin private Signale gesetzt werden (zum Beispiel geben manche Autohersteller drei Jahre Garantie), schließt die staatliche Regulierung eine Marktlösung nicht aus. Sie setzt in manchen Bereichen nur gewisse Mindeststandards, zum Beispiel im Verbraucherschutz, da der Staat davon ausgeht, dass sich keine vertretbare Marktlösung einstellt. Da es aber unter der Annahme beschränkter Rationalität niemals zu einem effizienten Marktgleichgewicht im Sinne der Neoklassik kommt, fällt es schwer, hier Vorteilhaftigkeitsaussagen zu treffen, zumal wenn man - wie im Verbraucherschutz - auch außerökonomische Wertaussagen (Gesundheit) in die Argumentation mit einbezieht.
Siehe auch
• der_Verfügungsrechte]_(property_rights_theory)
•_
•_
• Institutionenökonomie]
• Literatur
Bücher
*Laffont, J.-J. und Martimort, David: The Theory of Incentives. The Principal-Agent Model, Princeton und Oxford: Princeton University Press, 2002, ISBN 0-691-09184-6.
*Macho-Stadler, I. und Perez-Castrillo, J. David: An Introduction to the Economics of Information. Incentives and Contract, 2. Aufl., Oxford und New York: Oxford University Press, 2001, ISBN 0-19-924325-5.
*Picot/Dietl/Frank: Organisation, 4. Aufl., Stuttgart: Schäffer-Poeschel, 2005, ISBN 3-7910-2371-3
Aufsätze
*Akerlof, G. A.: The Market for "Lemons", In: Quarterly Journal of Economics, Vol. 84 (1970), S. 488-500
*Jensen/Meckling: Theory of the firm: Managerial behavior, agency costs, and ownership structure, In: Journal of Financial Economics, Vol. 3 (1976), S. 305-360
*Stiglitz, Joseph: The Contributions of the Economics of Information to Twentieth Century Economics, In: The Quarterly Journal of Economics, Vol. 115, 2000, S. 1441-1478, online: [http://ideas.repec.org/a/tpr/qjecon/v115y2000i4p1441-1478.html (für Abonnenten).

