Aspirantur
Aspirantur bezeichnet in der ehemaligen UdSSR und ihren Nachfolgestaaten (Russland, Ukraine und andere) eine Fortsetzung des Studiums mit dem Ziel, einen weiteren wissenschaftlichen Grad zu erlangen. Die Aspirantur setzt auf den Universitätsabschluss (Diplom) auf. Sie wird in der Regel mit der Verteidigung einer ersten von zwei Doktorarbeiten, der Kandidatur-Dissertation abgeschlossen.Diese Form der Ausbildung des pädagogischen und wissenschaftlichen Nachwuchses wurde 1925 in der Sowjetunion eingeführt und dauert als Präsenzaspirantur in der Regel drei Jahre, als Fern-Aspirantur vier Jahre. In dieser Zeit ist der Aspirant üblicherweise an einer Universität, einem zugelassenen wissenschaftlichen Forschungsinstitut oder einem Institut der Akademie der Wissenschaften als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig und legt in dieser Zeit mehrere Examen ab.
Nach Beendigung der Aspirantur und einer erofolgreichen Verteidigung der (Kandidatur)-Dissertation wird der wissenschaftliche Grad Kandidat der Wissenschaften - ???????? ???? verliehen (z. B. Kandidat der technischen Wissenschaften - ???????? ??????????? ????).
Inhaber von wissenschaftlichen Graden "Kandidat der Wisseschaften" aus Russland können im Allgemeinen anstelle der im Herkunftsland zugelassenen oder nachweislich allgemein üblichen Abkürzung die Abkürzung "Dr." ohne fachlichen Zusatz, jedoch mit Herkunftsbezeichnung führen.
Quelle: Vereinbarung der Länder in der Bundesrepublik Deutschland über begünstigende Regelungen gemäß Ziffer 4 der "Grundsätze für die Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch einheitliche gesetzliche Bestimmungen" vom 14. April 2000 (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21. September 2001).

