Verfassungsgebende Versammlung Boliviens
Die Verfassungsgebende Versammlung Boliviens (spanisch Asamblea Constituyente) ist ein demokratisches Instrument der direkten Bürgerbeteiligung in Bolivien. Ihr einziges Ziel ist die Erarbeitung einer neuen Verfassung des Landes. Rechtsgrundlage sind Art. 2, 4 und 232 der aktuellen Verfassung sowie das auf dieser Grundlage erlassene Ley Especial de Convocatoria a la Asamblea Constituyente (Gesetz zur Einberufung der verfassungsgebenden Versammlung). Die Asamblea Constituyente nahm am 6. August 2006 ihre Arbeit auf.Geschichtlicher Abriss
Nach der Rückkehr Boliviens zur Demokratie 1982 gab es erste Bestrebungen zur Revision der Verfassung 1990, als die Indigenen aus dem Tiefland ihren Marsch "Por la dignidad, la tierra y el territorio" ("Für Würde, Boden und Land") organisierten. Die Verfassungsreform 1994 erkannte schließlich den multikulturellen und multiethnischen Charakter des Landes an, ohne die Situation der Indigenen wesentlich zu verbessern. Ab dem Jahr 2000 gewannen die Proteste zunehmend an Stärke und Einfluss. 2002 wurde der Marsch wiederholt, diesmal unter Beteiligung der Indigenen aus dem Hochland und dem Ruf nach einer neuen Verfassung.
Der damalige Präsident Gonzalo Sanchez de Lozada versuchte die Proteste 2003 damit zu besänftigen, dass er die Revision der Verfassung durch eine verfassungsgebende Versammlung versprach. Der Vorschlag rettete seine Regierung allerdings nicht mehr. Er trat im Herbst zurück und machte Platz für die Übergangsregierung unter Carlos Mesa. Nachdem der Verfassungsgerichtshof die Möglichkeit einer neuen verfassungsgebenden Versammlung als unvereinbar mit der damaligen Verfassung befand, schuf Mesa mit Hilfe des "Ley Especial de Reforma Constitutional 2004" (Sondergesetz zur Verfassungsreform [von] 2004) diese Möglichkeit durch die Neugestaltung von Art. 4 und 232 der Verfassung.
Die im Dezember 2005 gewählte Regierung unter Evo Morales nutzte die neuen Verfassungsartikel und verabschiedete am 4. März 2006 einstimmig im Kongress das Ley Especial de Convocatoria a la Asamblea Constituyente ("Sondergesetz zur Einberufung der Verfassungsgebenden Versammlung").
Ablauf
Die Wahl der 255 Abgeordneten ("Diputados") fand am 2. Juli 2006 statt, die Versammlung wird am 6. August (der bolivianische Nationalfeiertag zur Unabhängigkeit von Spanien 1825) ihre Arbeit aufnehmen. Die Diputados werden während der Zeit der Asamblea wie Parlamentsabgeordnete bezahlt und genießen parlamentarische_Immunität.
210 Abgeordneten wurden in den 70 Wahlkreisen gewählt. Dabei erhielt die im Wahlkreis stärkste Liste jeweils 2 Sitze, die zweitstärkste einen Sitz. 45 Abgeordnete wurden in den 9 Departamentos bestimmt. Die stärkste Liste erhielt dabei 2 Sitze, die zweitstärkste einen, die dritt- und viertstärkste ebenfalls einen. Soweit die dritt- oder viertstärkste Liste keine 5% der Stimmen erreichten, erhielten sie keinen Sitz, dieser wurde entsprechend dem Ergebnis an die anderen Listen verteilt. Aufgrund der Verteilung der Wahlkreise ergibt sich folgende regionale Verteilung der Abgeordneten: La_Paz 50 Deputierte, Santa_Cruz 44, Cochabamba 35, Potosí 29, Chuquisaca 23, Oruro 20, Tarija 20, Beni 20 und Pando 14.
Im Ergebnis erhielt die linksgerichtete Partei MAS (Movimiento Al Socialismo) des Präsidenten Evo Morales mit 154 Abgeordneten die absolute Mehrheit, sie verfehlte jedoch die 2/3-Mehrheit.
Für die Ausarbeitung der Verfassung hat die Asamblea Constituyente 6 Monate bis 1 Jahr Zeit. Die neue Verfassung muss mit 2/3-Mehrheit verabschiedet werden, so dass die regierende MAS sich mit anderen politischen Parteien einigen muss und ihre Vorstellungen nicht alleine umsetzen kann. Hat sich die Asamblea auf einen Entwurf geeinigt, muss dieser von der Bevölkerung in einem Verfassungsreferendum bestätigt werden, um in Kraft zu treten. Nötig ist dazu die absolute Mehrheit der registrierten Wähler. Wird diese verfehlt, bleibt die gegenwärtige Verfassung in Kraft.
Autonomiereferendum
Die neue Verfassung soll auch ein Autonomiestatut für die Departamentos enthalten. Dazu wurde am 2. Juli 2006 gleichzeitig mit der Wahl der Abgeordneten zur Asamblea Constituyente ein Referendum abgehalten, in dem die einzelnen Departamentos bestimmen, ob sie unter dieses Autonomiestatut fallen wollen. Erforderlich war die einfache Mehrheit der abgegeben Stimmen. Nach langem Streit hatten sich die Parteien darauf geeinigt, dass die Entscheidung für die Asamblea Constituyente bindend sein würde. Rechtsgrundlage ist das Ley de Convocatoria Nacional al Reférendum para las Autonomías Departemantales (Gesetz über die Einberufung eines nationale Referendums über die Autonomie der Departamentos) nach Art. 4 der Verfassung. In den vier im östlichen Tiefland gelegenen Departamentos Beni, Pando, Santa_Cruz und Tarija ("Media_Luna") stimmte die Mehrheit für die Autonomie, in den anderen fünf Departamentos im westlichen Hochland (Cochabamba, Chuquisaca, Oruro, La_Paz und Potosí) stimmte die Mehrheit gegen die Autonomie und für die Beibehaltung eines zentralistischen Staats.
Weblinks
• Die offizielle Seite der bolivianischen Regierung zur Asamblea Constituyente

