Bundesartenschutzverordnung
Die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) wurde zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten erstmals am 19. Dezember 1986 erlassen.
Sie ist eine auf Grund des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) erlassene Rechtsverordnung, die den Artenschutz einer EG-Verordnung von 1984, durch die in allen EG-Mitgliedsstaaten das Washingtoner Artenschutzabkommen in Kraft gesetzt wurde, erweitert und verschärft.
Die geltende Fassung der Bundesartenschutzverordnung stammt vom 16. Februar 2005 und wurde als Artikel 1 der "Verordnung zur Neufassung der Bundesartenschutzverordnung und zur Anpassung weiterer Rechtsvorschriften" erlassen.
Die Liste der geschützten Pflanzen und Tiere findet sich in der Anlage 1 zur Bundesartenschutzverordnung. Sie ist nicht zu verwechseln mit den vom Bundesamt für Naturschutz herausgegebenen Roten_Listen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten.
Weblinks
• Text der Bundesartenschutzverordnung
• Verordnung zur Neufassung der Bundesartenschutzverordnung
• Wissenschaftliches Informationssystem zum Internationalen Artenschutz

