Arnoldshainer Konferenz
Die Arnoldshainer Konferenz (AKf) war ein Zusammenschluss von unierten und reformierten Landeskirchen der Evangelischen_Kirche_in_Deutschland (EKD). Ferner gehörten zur ihr die lutherischen Landeskirchen der EKD, die nicht Mitglieder der Vereinigten_Evangelisch-Lutherischen_Kirche_Deutschlands (VELKD) waren.Die "Arnoldshainer Konferenz" hatte bei der Kirchenkanzlei der Evangelischen_Kirche_der_Union in Berlin eine Geschäftsstelle.
Geschichte
Die "Arnoldshainer Konferenz" wurde 1967 in Arnoldshain, einem kleinen Dorf in Hessen mit ca. 1.900 Einwohner, das seit 1. August 1972 ein Ortsteil der Gemeinde Schmitten im Hochtaunuskreis ist, gegründet. In Arnoldshain befindet sich die 1954 errichtete Akademie der Evangelischen_Kirche_in_Hessen_und_Nassau.
Die "Arnoldshainer Konferenz" war lediglich eine Arbeitsgemeinschaft selbständiger Landeskirchen bzw. Kirchenleitungen. Sie hatte daher nicht den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, wie dies bei Landeskirchen sonst üblich ist.
Mitgliedskirchen der Arnoldshainer Konferenz
• Kirche der Union] (EKU), sowie deren Mitgliedskirchen
*• Landeskirche Anhalts]
*• Kirche in Berlin-Brandenburg]
*• Evangelische Kirche]
*• Kirche im Rheinland]
*• Kirche der Kirchenprovinz Sachsen]
*• Kirche der schlesischen Oberlausitz]
*• Kirche von Westfalen]
Ferner:
• Landeskirche in Baden]
• Evangelische Kirche]
• Kirche in Hessen und Nassau]
• Kirche von Kurhessen-Waldeck]
• Landeskirche]
• Kirche in Oldenburg]
• Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche)]
• Kirche - Synode evangelisch-reformierter Kirchen in Bayern und Nordwestdeutschland]
sowie als Gast die
• Landeskirche in Württemberg]
Die Landeskirchen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR waren erst nach der Wiedervereinigung beider deutscher Staaten der "Arnoldshainer Konferenz" beigetreten.
Aufgaben und Ziele
Die Arnoldshainer Konferenz hatte das Ziel, Übereinstimmungen in den wesentlichen Bereichen des kirchlichen Lebens und Handelns zu fördern und die Einheit der EKD zu stärken. Sie befasste sich mit Themen wie Kirchengemeinschaft, Ordination, Strukturfragen, Verfassungsrecht, Mitgliedschaftsrecht, Dienst- und Arbeitsrecht, Aus- und Fortbildung, Ökumene etc.
Die Beschlüsse fasste die halbjährlich tagende "Vollkonferenz", in welche die einzelnen Kirchenleitungen je zwei Mitglieder entsandten. Die Vollkonferenz wählte aus ihrer Mitte für drei Jahre einen Vorsitzenden. Dieses Amt hatten folgende Personen inne:
Vorsitzende der Arnoldshainer Konferenz (noch nicht komplett)
*1967-1972 ?
*1972-1976? Hans-Heinrich Harms, Oldenburg
*1976-1991?
*1991-1994 Werner Schramm, Pfalz
*1994-1997?
*1997-2000 Christian Zippert, Kurhessen-Waldeck
*2000-2003 Ulrich Fischer, Baden
Auflösung der Arnoldshainer Konferenz
Zum 1. Juli 2003 schlossen sich nahezu alle Mitgliedskirchen der "Arnoldshainer Konferenz" mit der Evangelischen_Kirche_der_Union (EKU) zur Union Evangelischer Kirchen (UEK) zusammen.
Lediglich die Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg und die Evangelische Landeskirche in Württemberg (diese hatte ohnehin nur Gaststatus) traten der UEK zunächst nicht bei. Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg befürchtet, die UEK könnte sich als zusätzliche Instanz zwischen die Landeskirchen einerseits und der EKD als deren Dachverband andererseits schieben.

