Armenier-Gesetz (Frankreich)
Im Oktober 2006 wurde im französischen Parlament ein Gesetz verabschiedet, das die Leugnung des Völkermordes_an_den_Armeniern unter Strafe stellt (Negationismus). Um wirksam zu werden bedarf das Gesetz der noch der Zustimmung durch den Senat und der Unterzeichnung durch den französischen Staatspräsidenten [z.Zt. [Jacques Chirac]].
Geschichtlicher Hintergrund
Der Völkermord an den Armeniern (im Armenischen Aghet, Metz Jeghern, Jeghern, Darakrutiun, Aksor, Tschart, (Haya-)tseghaspanutiun) ereignete sich am Anfang des 20. Jahrhunderts, als im Zusammenhang mit den Bestrebungen, einen homogenen türkischen Nationalstaat zu schaffen, eine große Zahl von Armeniern in der heutigen Türkei durch das Osmanische Reich ? den Vorgängerstaat der Türkei ? systematisch getötet wurden. Im engeren Sinn versteht man unter diesem Begriff die systematischen Morde in den Jahren von 1915 bis 1917.
Inwieweit die Bezeichnung Völkermord für die damaligen Ereignisse angemessen ist, ist umstritten. Die Türkei lehnt eine entsprechende Klassifizierung ab und spricht von terroristischen Aktivitäten von Seiten der Armenier. Hauptartikel : Völkermord an den Armeniern
Vor allem seit dem Jahr 2005 gab es enormen politischen Druck auf die Türkei, die Massaker und Todesmärsche als Genozid (Völkermord) an dem Armenischen Volk anzuerkennen. Verschiedene Länder äußerten sich zu dem Thema. 15 Staaten, darunter Frankreich und die Schweiz, sprechen offiziell von einem Völkermord. Der Deutsche Bundestag diskutierte Mitte Juni 2005 ebenfalls über die Aufarbeitung der Ereignisse während des Ersten Weltkrieges, jedoch sprach man in Deutschland nicht im Text der Resolution, sondern nur in der Begründung von einem Völkermord. Das Deutsche Reich unternahm damals nichts gegen die Massaker, da die Türkei mit Deutschland verbündet waren.
Das Armenier-Gesetz in Frankreich
Informationen über das Gesetz
In Frankreich wurde am 12. Oktober 2006 ein Gesetzesvorschlag von der Nationalversammlung angenommen. Laut dieses Vorschlags soll die Leugnung des Genozids an den Armeniern mit einem Jahr Haftstrafe und 45000 Euro Bußgeld bestraft werden. Als nächstes wird der Gesetzesentwurf dem Senat vorgelegt; ob das Gesetz dann in Kraft tritt, entscheidet letztendlich der französische Staatspräsident Jacqes Chirac.
Im Parlament (Nationalversammlung) stimmten 106 Abgeordnete für das Gesetz und 19 dagegen. Viele Abgeordnete, die dem Entwurf kritisch gegenüber stehen, nahmen jedoch an der Abstimmung überhaupt nicht teil, indem sie nicht zur Sitzung erschienen, oder enthielten sich ihrer Stimme. Dies taten vor allem Mitglieder der konservativen Partei UMP, der auch Jacqes Chirac angehört.
Die Abstimmung wurde von Zuschauern verfolgt: Sowohl von den in Frankreich lebenden Armeniern, als auch von der türkischen Regierung waren Vertreter anwesend. In der Türkei wurde die Sitzung außerdem live im Fernsehen übertragen.
Reaktionen und deren Auswirkungen nach der Annahme des Entwurfs
Die türkische Regierung weigert sich, die Vertreibung und Ermordung der Armenier im Osmanischen Reich als Völkermord anzuerkennen. Stattdessen spricht zum Beispiel die türkische Gemeinschaft in Deutschland von ?höchst tragischen Ereignisse[n] [...], denen Hunderttausende Armenier aber auch Türken und Kurden zum Opfer gefallen sind?3. Die Mehrheit der türkischen Bevölkerung sieht das Armenier-Gesetz als ?neuerliche Demütigung und Absage an eine zukünftige türkische EU-Mitgliedschaft?4 an. Der türkische Parlamentspräsident Bülent Arinc sprach von einem ??beschämenden? Beschluss und einer ?feindlichen Haltung? gegenüber dem türkischen Volk. Das Gesetz sei ein ?schwerer Schlag für die Meinungs- und Gedankenfreiheit? und für die Türkei ?unannehmbar??5.
Es ist möglich, dass es in den türkisch-französischen Handelsbeziehungen aufgrund des Konflikts zu Einbußen kommen kann. Die Regierung der Türkei hat angekündigt, ein geplantes Rüstungsgeschäft abzusagen und französische Unternehmen beim Bau eines neuen Atomkraftwerks auszuschließen. Offiziell will die Türkei nicht zum Boykott französischer Waren aufrufen, jedoch werden einige patriotische Verbände versuchen, französische Firmen zu schwächen.
Ähnliche Gesetze
Ähnliche Gesetze, die ebenfalls die Leugnung eines Völkermordes bestrafen, gibt es zum Beispiel in Deutschland. In Deutschland kann derjenige, der den Völkermord an etwa sechs Millionen Juden zur Zeit des Nationalsozialismus leugnet, wegen ?Volksverhetzung (§ 130 StGB), Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener (§ 189 StGB) [und] Beleidigung (§ 185 in Verbindung mit § 194 Abs. 1 Satz 2 StGB)?6 angeklagt werden. Hauptartikel: Holocaustleugnung#Deutschland
In der Schweiz ist das Leugnen des Völkermordes an den Armeniern ebenfalls verboten. Das Leugnen wird allerdings nur im Rahmen der Antirassismus-Gesetzgebung verfolgt ? erfolgt das Leugnen aus Unkenntnis der historischen Fakten, ist es straffrei. (vgl. Oliver Zwahlen: Die Anerkennung des Völkermord an den Armeniern in der Schweiz, http://www.zipr.ch/armenien/html/historikerstreit.htm)
In der Türkei gibt es ein Gesetz, das genau das Gegenteil des Armenier-Gesetzes in Frankreich aussagt. Laut jenem türkischen Gesetz droht bei Erwähnung des Genozids an den Armeniern eine Gefängnisstrafe.
Außerdem gibt es unter türkischen Abgeordneten den Vorschlag, im Gegenzug zu Frankreich ein Gesetz ähnlich dem französischen Gesetzesvorschlag auszuarbeiten. Demnach soll Frankreich einen Völkermord in seiner früheren Kolonie Algerien begangen haben und die Leugnung dieses Völkermordes soll ebenfalls bestraft werden.
Diskussionen über das Gesetz
Es gibt verschiedene Diskussionen über den Sinn des Gesetzesvorschlags. Auf einige dieser Diskussionen wird in diesem Kapitel näher eingegangen.
Auswirkungen des Gesetzes auf die Armenier
Gegner des Gesetzes argumentieren, dass das französische Gesetz eher den Armeniern selbst eher schade, als dass es ihnen nütze. Durch ein einfaches Gesetz würde das Problem der Verständigung oder sogar Einigung zwischen Türken und Armeniern auf keinen Fall gelöst. Im Gegenteil: Das gegenseitige Verständnis würde auf diese Weise nahezu unmöglich gemacht. Auch der armenische Patriarch Mesrop Mutafyan äußerte sich auf ähnliche Weise.
Vor allem in Istanbul wurden Armenier und andere Minderheiten in letzter Zeit wieder in die Gesellschaft aufgenommen und es gab Gespräche zwischen der Türkei und dem Land Armenien über eine Einigung oder zumindest über ein vernünftiges Zusammenleben. Nun sei zu befürchten, dass diese Gespräche abgebrochen würden.
In der Türkei arbeiten ungefähr 70.000 Armenier illegal. Die türkische Regierung hat bis jetzt nichts dagegen unternommen. Einige Nationalisten in der Türkei wollen die illegalen Arbeiter nun ausweisen.
Diskussionen in Frankreich
Laut der Meinung der Befürworter habe man eine moralische Verantwortung gegenüber den Opfern der Verfolgungen im Ersten Weltkrieg und müsse die Leugnung des Völkermordes bestrafen, um die Opfer nicht herabzuwürdigen oder zu vergessen. Aus diesen Gründen gibt es zum Beispiel in der Schweiz schon ein dem französischen Vorschlag entsprechendes Gesetz.
Gegner des Gesetzes befürchten dass Frankreichs Wirtschaft Sanktionen und weitere negative Auswirkungen erwarten. Das Gesetz könnte ebenfalls Auswirkungen auf die Politik in Frankreich haben. Wenn das Gesetz bei den Wahlen Anfang Mai 2007 thematisiert wird, könnten die ca. 500000 in Frankreich lebenden Armenier als Wählergruppe enormen Einfluss auf die Politik nehmen.
Anklage der Türkei oder Erlösung?
Teile der türkischen Bevölkerung sind der Meinung, das Gesetz solle die Türkei vor der Weltöffentlichkeit bloßstellen. In den Schulen der Türkei werden die historischen Fakten nicht unterrichtet, deshalb kennen viele Einwohner der Türkei die Hintergründe nicht.
Französische Historiker waren aus anderen Motiven über die Verabschiedung des Gesetzes im Parlament empört. Es sei Aufgabe der Historiker, in dieser Frage für Klarheit zu sorgen und nicht die des Parlaments. Nur durch historische Aufarbeitung könne die Schuldfrage geklärt werden. Nur so sei eine Versöhnung mit den Armeniern möglich. Der Völkermord selbst und die historischen Fakten werden von diesen Historikern natürlich nicht bestritten.
In Deutschland war die Aufarbeitung der Verbrechen während des Zweiten Weltkriegs ebenfalls nicht einfach. Trotzdem ist heutzutage nicht nur in Deutschland die Meinung weit verbreitet, man solle die Tatsache, dass es viele Opfer gegeben hat, nicht leugnen und verdrängen, sondern sich der Vergangenheit stellen. Allerdings fordern türkische Nationalisten, die Länder der EU sollten eigene Verbrechen der Vergangenheit (Norwegen: Verhalten gegenüber Samen / Frankreich: Kolonialkrieg in Algerien) kritisch aufarbeiten, verweigern das aber selbst bezüglich der türkischen und osmanischen Geschichte.
Eine Versöhnung zwischen der Türkei und den Armeniern wird ohne eine historische Aufarbeitung und beidseitiges Verständnis schwer möglich sein.
Literaturverzeichnis
* http://www.auswaertiges-amt.de (Stand: 26.11.2006)
* http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/7/0,3672,2290023,00.html (Stand: 18.11.2006)
* http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,442264,00.html (Stand: 18.11.2006)
* http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/10/0,3672,3987722,00.html (Stand: 15.11.2006)

