Argumentum a fortiori
Die lateinische Redewendung wird sprachlich (hauptsächlich in der Rechtsprechung oder in der Theologie) mit den Bedeutungen:* ?Vom Stärkeren her?
* ?erst recht?
* ?um so mehr? bzw. ?um so weniger?
* ?nach dem stärker überzeugenden Grunde?
verwendet, um einen Beweis einer Behauptung durch eine schon bewiesene stärkere Behauptung auszudrücken. Ein logischer Schluss nach dieser Methode wird auch als ?Erst-recht-Schluss? bezeichnet (Beispiel: Wenn es verboten ist, zu zweit auf einem Fahrrad zu fahren, ist es erst recht verboten, zu dritt auf einem Fahrrad zu fahren). Für den ?Erst-recht-Schluss? unterscheidet man
* : Schluss vom Größeren auf das Kleinere
* ).
Literatur
* Grabenhorst, Thomas K.: Das , Verlag ?Peter Lang? 1990 ISBN-Nummer 3-631-43261-5
* Schneider: Logik für Juristen, S. 158ff.

