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Archipelgewässer
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Archipelgewässer
Als
Archipelgewässer werden die
Hoheitsgewässer innerhalb eines
Archipels eines
Inselstaats bezeichnet.
Der Begriff wurde im
Seerechtsübereinkommen der
UNO von
1982 neu geprägt. Die Archipelgewässer liegen innerhalb einer Linie, die die äußeren Punkte der Inselgruppe geradlinig miteinander verbindet. Die einzelnen geraden Stücke der Linie dürfen dabei nicht länger als 100 Seemeilen (etwa 185 km) sein, und innerhalb des umschlossenen Gebiets darf das Verhältnis von Wasserfläche zu Landfläche nicht größer als 9:1 sein.
Die Archipelgewässer stehen rechtlich zwischen den normalen
Küstengewässern und den
Binnengewässern. Staaten mit ausgedehnten Archipelgewässern sind etwa die
Philippinen und
Indonesien.