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Archimedesaxiom
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Archimedisches Axiom
Das sogenannte archimedische Axiom ist nach dem antiken Mathematiker
Archimedes benannt, es ist aber älter und wurde schon von
Eudoxos von Knidos in seiner Größenlehre formuliert. In moderner Präzisierung lautet es folgendermaßen:
:
Zu je zwei Größen existiert eine natürliche Zahl mit .
Geometrisch lässt sich das Axiom derart interpretieren: Hat man zwei Strecken auf einer Geraden, so kann man die größere von beiden übertreffen, wenn man die kleinere nur oft genug abträgt.
Ein (an)
geordneter Körper, in welchem das Archimedische Axiom gilt, heißt
archimedisch (an)geordnet.
Für den Körper
der
reellen_Zahlen wird es oft
axiomatisch eingeführt. Man kann allerdings auch zuerst die Axiome eines
geordneten_Körpers und zusätzlich das
Supremumsaxiom (
Jede nach oben beschränkte Teilmenge des Körpers besitzt ein Supremum) fordern und zeigen, dass daraus bereits das Archimedische Axiom folgt.
Beweis aus dem Supremumsaxiom für einen geordneten Körper
Es sei
Behauptung: Für jedes
gibt es eine natürliche Zahl
, so dass
gilt.
Gegenannahme: Es gibt ein
, so dass
für alle natürlichen Zahlen
Dann ist
eine obere Schranke für
. Aus dem
Supremumsaxiom folgt die Existenz einer kleinsten oberen Schranke
. Weil nun
, ist
keine obere Schranke, also gibt es eine natürliche Zahl
, so dass
:
gilt. Damit ist aber
:
womit die Gegenannahme falsch war und die Behauptung bewiesen ist.
Folgerungen aus dem archimedischen Axiom
Zu jeder Zahl
gibt es
, so dass
und