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Arbitrage
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Arbitrage
Arbitrage (von
lat. Arbitratus = Gutdünken, freie Wahl, freies Ermessen) bezeichnet den Handel, der Preisunterschiede für gleiche Handlungsalternativen (Marktgegenstände) in verschiedenen
Märkten zum Zwecke einer beabsichtigten risikoarmen Gewinnerzielung nutzt. Infolge der ausgleichenden Wirkung der Arbitrage passen sich die Preise in verschiedenen Märkten einander an, der Vorteil existiert nur zeitlich begrenzt.
Bei der praktischen Durchführung der Arbitrage kauft der Arbitrageur (meist unter Einsatz hoher Volumina) an dem einen Ort das billigere Instrument, bei (theoretisch) simultanem Verkauf des teureren Instruments an einem anderen Ort, ohne dass es für ihn dabei zu nennenswerten Nettoausgaben kommt. Jede Arbitrage beruht hierbei auf dem ökonomischen "
Gesetz_des_einheitlichen_Preises" (
Law of One Price, siehe unten), das für gleichwertige Handlungsalternativen gleiche Preise postuliert.
Als Beispiel einer idealen Arbitrage könnte man den Kauf einer großen Menge an Euro in z.B. den USA für einen Kurs A sehen. Ein (theoretisch) gleichzeitiger Verkauf zu Kurs B findet dann in der
Europäischen_Wirtschafts-_und_Währungsunion statt. Wobei natürlich gilt