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Arbiter (Begriffsklärung)
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Arbiter (Begriffsklärung)
Arbiter steht für
* eine elektronische Schaltung, siehe
Arbiter
* das Cognomen eines römischen Politikers, siehe
Titus Petronius
* im juristischen Sinne steht Arbiter für einen Vermittler, bzw. Schiedsrichter, siehe
Mediation (Arbitration) oder
Schiedsverfahren