Arbeitssicherheitsgesetz
Das deutsche Arbeitssicherheitsgesetz (in vollem Wortlaut: Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte_für_Arbeitssicherheit (ASiG)) vom 12. Dezember 1973, zuletzt geändert am 25. November 2003, regelt die Pflichten der Arbeitgeber zur Bestellung von Betriebsärzten, Sicherheitsingenieuren und Fachkräften für Arbeitssicherheit sowie zur Bildung von Arbeitsschutzausschüssen. Es bestimmt die grundsätzliche Struktur der Unternehmen hinsichtlich Arbeits- und Gesundheitsschutz und soll eine fachkundige Beratung der Arbeitgeber sicherstellen.Leitgedanke des Gesetzes ist die Prävention im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Das Gesetz soll
*die Anwendung von Arbeitsschutz- und Unfallverhütungs-Vorschriften entsprechend der betrieblichen Verhältnisse gewährleisten,
*für die Verwirklichung gesicherter arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Erkenntnisse zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung sorgen und
*eine möglichst hohe Wirkung von Maßnahmen zum Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung sicherstellen.§ 1 ASiG besagt:
Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese sollen ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen. Damit soll erreicht werden, dass
# die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Vorschriften den besonderen Betriebsverhältnissen entsprechend angewandt werden,
# gesicherte arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Erkenntnisse zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung verwirklicht werden können,
# die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Maßnahmen einen möglichst hohen Wirkungsgrad erreichen.
Kritik
Einerseits wurde im Rahmen einer Entschließung des deutschen Bundesrates zum Bürokratieabbau vom 26. November 2004 eine Überarbeitung, Lockerung und Anpassung des Gesetzes an die Anforderungen des EG-Rechts gefordert.
Andererseits wurde das Arbeitssicherheitsgesetz wiederholt wegen des Fehlens bestimmter konkreter Vorschriften kritisiert, zum Beispiel der fehlenden behördlichen Kontrollkompetenz hinsichtlich der Arbeitsqualität und Ausstattung externer Dienste; oder der fehlenden Pflicht zur Zertifizierung im Hinblick auf verbindliche Qualitätsstandards.
Das ASiG hat sich in der Anwendung bewährt, da es für Rechtssicherheit sowohl für Unternehmer als auch Beschäftigte in einem teilweise recht komplexen Rechtsgebiet sorgt. In seiner Konzeption entspricht es bereits der modernen, auf EU-Recht basierenden Arbeitsschutzgesetzgebung: Die in ihm enthaltenen Rahmenvorschriften sind relativ weit gefasst und ermöglichen eine Anpassung an die betrieblichen Verhältnisse. Ihre Umsetzung ist heute bei allen größeren Betrieben gängige Praxis.
Literatur
Rudolf Aufhauser, Hanna Brunhöber u.a.: Arbeitssicherheitsgesetz. Nomos Verlagsgesellschaft (Baden-Baden) 2004. 3. Auflage. ISBN 3-8329-0428-X
Weblinks
• Arbeitssicherheitsgesetz
• Hans-Jürgen Bieneck, Das Arbeitssicherheitsgesetz - ein Gesetz im Wandel der Zeit (PDF-Datei)
• Entschließung des Bundesrats zur Überarbeitung des Arbeitssicherheitsgesetzes (PDF-Datei)
• Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi)

