Arbeitsschutzausschuss
Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) ist ein Organ des betrieblichen Arbeitsschutzes und wird in Deutschland ab einer Unternehmensgröße von 20 Mitarbeitern vorgeschrieben. Betriebe mit mehr als zwanzig Beschäftigten müssen einen Arbeitsschutzausschuss bilden (§11 Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG).Mitglieder
Nach §11 ASiG setzt sich der Arbeitsschutzausschusses aus folgenden Mitgliedern zusammen:
*dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten
• für Arbeitssicherheit/'>Fachkräften für Arbeitssicherheit]
• ' target='blank'>nach §22 des SGB VII]
*zwei vom [[Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern
Fallweise Experten und Verantwortliche aus den betrachteten Betriebsbereichen.
Zweck
Der Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Der Arbeitsschutzausschuss tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen.
Links
• ASA-Briefe der BGMS

