Arbeitsscheu Reich
Aktion ?Arbeitsscheu Reich? nannten die Nationalsozialisten die im Juni 1938 durchgeführte Verhaftungswelle, bei der über 10.000 Personen als so genannte Asoziale in Konzentrationslager verschleppt wurden.Seit dem NS-Grunderlass ?Vorbeugende Verbrechensbekämpfung? vom 14. Dezember 1937 konnte, wer ?ohne Berufs- und Gewohnheitsverbrecher zu sein, durch sein asoziales Verhalten die Allgemeinheit gefährdet?, mittels sicherheitspolizeilicher Schutzhaft in ein Konzentrationslager eingewiesen werden.
Der bereits seit dem 19. Jahrhundert in mehr oder weniger bestimmtem Sinne geläufige Ausdruck arbeitsscheu war in diesem Zusammenhang von den zuständigen nationalsozialistischen Organen zu einem ideologisch-programmatischen Kampfbegriff konkretisiert worden.
Im Sommer 1938 gab Reinhard Heydrich der Kriminalpolizei den Auftrag, in jedem Kripoleitstellenbezirk mindestens 200 ?Asoziale? zu verhaften, mit der Begründung, dass ?das Verbrechertum im Asozialen seine Wurzeln hat?. Im Rahmen der Aktion ?Arbeitsscheu Reich? wurden mehr als zehntausend Menschen ? die Mindestzahl von 200 wurde meistens weit überschritten ? zur Zwangsarbeit in Konzentrationslager verbracht. Die Aktion ?Arbeitsscheu Reich? diente in erster Linie der Arbeitskräftebeschaffung. In einigen Fällen wurde die Aktion zudem als zweckmäßiger Vorwand zur Entfernung von solchen politisch missliebigen Personen aus dem öffentlichen Leben genutzt, die nicht im engeren Sinne dem Stigma des Asozialen entsprachen.
Literatur
* Wolfgang Ayaß: ?Asoziale? im Nationalsozialismus. Stuttgart: Klett-Cotta 1995, ISBN 3-608-91704-7
Weblinks
* http://www.dhm.de/lemo/html/nazi/antisemitismus/arbeitsscheu/
* http://www.bpb.de/popup_druckversion.html?guid=DONS7M

