Arbeitspapiere
Unter Arbeitspapiere (plural) ist in Deutschland die Gesamtheit der Unterlagen und Dokumente zu verstehen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei Ende des Arbeitsverhältnisses aushändigt (vgl. § 312 SGB III).Es können dies sein:
Arbeitszeugnis
Arbeitsbescheinigung
Lohnsteuerkarte
Urlaubsbescheinigung
* Unterlagen über die Betriebliche Altersversorgung
Lohnnachweiskarte (nur im Baugewerbe)
Gesundheitszeugnis (bei Tätigkeit im Lebensmittelbereich)
Gesundheitsbescheinigung (bei Jugendlichen)
Arbeitserlaubnis bzw. Arbeitsberechtigung (bei Ausländern aus Nicht-EU-Staaten)
Der Arbeitgeber ist zur Aushändigung der Arbeitspapiere verpflichtet; der Arbeitnehmer kann diesen Anspruch ggf. vor den _Arbeitsgerichten einklagen.

