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Arbeitsgerichtsgesetz
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Arbeitsgerichtsgesetz
Das
Arbeitsgerichtsgesetz bildet die Grundlage für die
Arbeitsgerichtsbarkeit in der Bundesrepublik Deutschland. Es definiert vor allem die Zuständigkeiten und die Zusammensetzung der
Arbeitsgerichte, der
Landesarbeitsgerichte und des
Bundesarbeitsgerichts (§§ 1 ff) sowie den Gang des Arbeits
gerichtsverfahrens (§§ 46 ff).
Darüber hinaus gilt, von wenigen Ausnahmen abgesehen (§ 46), auch im Arbeitsgerichtsverfahren die
Zivilprozessordnung.
Weblink
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Text des Arbeitsgerichtsgesetzes