Arbeitsgericht
Das Arbeitsgericht ist regelmäßig das Gericht erster Instanz im eigenständigen, von der Zivilgerichtsbarkeit unabhängigen Rechtsweg der Arbeitsgerichtsbarkeit.Zuständigkeit
Die Arbeitsgerichte sind zuständig in allen bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie für die Streitigkeiten zwischen den Tarifvertragsparteien. Die übrigen Zuständigkeiten ergeben sich aus §§ 2, 2a des Arbeitsgerichtsgesetzes. Ihre Zuständigkeit besteht auch für Streitigkeiten zwischen arbeitnehmerähnlichen_Personen und ihren Auftraggebern. Die Abgrenzung zum zivilrechtlichen Zweig der ordentlichen_Gerichtsbarkeit auf der einen Seite und (selten) der Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit auf der anderen Seite ist teilweise problematisch.
Besetzung
Der Spruchkörper des Arbeitsgerichts ist die Kammer. Sie entscheidet mit einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern, von denen einer aus der Reihe der Arbeitnehmer und der andere aus dem Kreis der Arbeitgeber stammt.
Alle drei Mitglieder der Kammer haben je eine Stimme.
Rechtsweg/Verfahren
Vor dem Arbeitsgericht ist zwischen Urteils- und Beschlussverfahren zu trennen. Im Urteilsverfahren bestehen die Rechtsmittel der Berufung und der Sprungrevision. Im Beschlussverfahren können gegen die Entscheidungen die Rechtsmittel der Beschwerde und der "Sprungrechtsbeschwerde" eingelegt werden.
Berufungen und Beschwerden werden vor dem Landesarbeitsgericht, die Sprungrevision oder Sprungrechtsbeschwerde wird vor dem Bundesarbeitsgericht verhandelt. Paritätenbesetzung
Deutsche Arbeitsgerichte
Bundesarbeitsgericht
*Bundesarbeitsgericht in Erfurt
Landesarbeitsgerichte
*Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg in Stuttgart, Freiburg und Mannheim
*Landesarbeitsgericht Bayern in München und Nürnberg
*Landesarbeitsgericht Berlin
*Landesarbeitsgericht Brandenburg in Potsdam
*Landesarbeitsgericht Bremen
*Landesarbeitsgericht Hamburg
*Landesarbeitsgericht Hessen in Frankfurt am Main
*Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern in Rostock
*Landesarbeitsgericht Niedersachsen in Hannover
*Landesarbeitsgericht Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf, Hamm und Köln
*Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz
*Landesarbeitsgericht Saarland in Saarbrücken
*Landesarbeitsgericht Sachsen in Chemnitz
*Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt in Halle
*Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in Kiel
*Landesarbeitsgericht Thüringen in Erfurt
Arbeitsgerichte
*Arbeitsgerichte im Saarland
*Arbeitsgerichte in Baden-Württemberg
*Arbeitsgerichte in Bayern
*Arbeitsgerichte in Berlin
*Arbeitsgerichte in Brandenburg
*Arbeitsgerichte in Bremen
*Arbeitsgerichte in Hamburg
*Arbeitsgerichte in Hessen
*Arbeitsgerichte in Mecklenburg-Vorpommern
*Arbeitsgerichte in Niedersachsen
*Arbeitsgerichte in Nordrhein-Westfalen
*Arbeitsgerichte in Rheinland-Pfalz
*Arbeitsgerichte in Sachsen-Anhalt
*Arbeitsgerichte in Sachsen
*Arbeitsgerichte in Schleswig-Holstein
*Arbeitsgerichte in Thüringen
Siehe auch
Arbeitsrecht, Arbeitsgerichtsbarkeit, Kosten eines Arbeitsgerichtsverfahrens
Weblinks
• Deutsches Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)
• Übersichtliche Darstellung von Zuständigkeit, Instanzenzug etc. auf den Internetseiten des Bundesarbeitsgerichts

