Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe
Die Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe (AGJ) ist das Forum und Netzwerk bundeszentraler Zusammenschlüsse, Organisationen und Institutionen der freien und öffentlichen Jugendhilfe in Deutschland. Rechtsträger der AGJ ist der ?Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe e.V.?.Die rund 100 Mitglieder der AGJ arbeiten und wirken zusammen mit dem Ziel der jugendpolitischen und fachpolitischen Kommunikation und Kooperation auf der Bundesebene, aber auch im europäischen bzw. internationalen Kontext und bilden ein fachpolitisches Netzwerk in den sechs Mitgliedergruppen / Mitgliedersäulen der AGJ
*bundeszentrale Jugendverbände und Landesjugendringe
*bundeszentrale Spitzenverbände_der_Freien_Wohlfahrtspflege
*bundeszentrale Fachorganisationen der Jugendhilfe
*Oberste Jugendbehörden der Länder
• Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter
*Vereinigungen und Organisationen, die auf Bundesebene in den Bereichen Personal(Interessenvertretung) und Qualifikation (Aus-, Fort- und Weiterbildung) für die Jugendhilfe tätig sind.
Seit ihrer Gründung im Jahr 1949 sieht die AGJ ihren zentralen Auftrag darin, die organisatorischen und fachlichen Strukturen der Jugendhilfe auf der Bundesebene zu bündeln. Die AGJ versteht sich als Interessenvertretung der Kinder- und Jugendhilfe, als träger- und handlungsfeldübergreifender Zusammenschluss und als kooperatives Netzwerk im Interesse der Einheit der Jugendhilfe.
Die Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe im Internet:
http://www.agj.de

