Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten
Die Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (ALM) dient der Zusammenarbeit aller 15 Landesmedienanstalten bei der Zulassung und Kontrolle sowie der Entwicklung des privaten_Rundfunks in grundsätzlichen, länderübergreifenden Angelegenheiten. Die Zusammenarbeit soll vor allem die Gleichbehandlung privater Fernseh- und Hörfunk-Veranstalter sicherstellen.Aufgaben
Die Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten sind im Statut der ALM [http://www.alm.de/fileadmin/Download/Gesetze/alm_statut_200104.pdf Statut der ALM] festgelegt:
* Wahrnehmung der Interessen der Mitgliedsanstalten auf dem Gebiet des Rundfunks auf nationaler und internationaler Ebene,
* Informations- und Meinungsaustausch mit Rundfunkveranstaltern,
* die Behandlung gemeinsamer Angelegenheiten im Bereich der audiovisuellen Medien, insbesondere Programm, Recht, Technik, Forschung, Medienkompetenz und Finanzierung,
* Einholung von Gutachten zu Fragen, die für die Aufgaben der Mitgliedsanstalten von grundsätzlicher Bedeutung sind,
* Beobachtung und Analyse der Programmentwicklung sowie Erarbeitung von Stellungnahmen und Erfahrungsberichten hierzu.
Organisation
Der Direktorenkonferenz_der_Landesmedienanstalten_(DLM) gehören die Leiter der Landesmedienanstalten an. Sie bearbeitet Fragen der Zulassung und Kontrolle von bundesweiten Rundfunkangeboten, die Entwicklung des Digitalen Rundfunks und technische Fragen. Außerdem entsendet die DLM Beauftragte zur EU und stellt die Hälfte der Mitglieder der Kommission für Jugendmedienschutz, die für den Jugendschutz in den Medien zuständig ist.
In der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) wird unter medienpolitischen und ethischen Aspekten über Programminhalte beraten. Die Gremienvorsitzendenkonferenz setzt sich aus den Vorsitzenden der Beschlussgremien (Medienrat, Medienkommission, Versammlung etc.) zusammen.
DLM und GVK bilden gemeinsamt die Gesamtkonferenz, die zweimal jährlich über Fragen der Programmentwicklung des privaten Rundfunks und Beschlüsse trifft, die für das Duale_Rundfunksystem von grundsätzlicher medienpolitischer Bedeutung sind.
Weblinks
• Homepage der ALM

