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Arbeitsförderungsgesetz
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Arbeitsförderungsgesetz
Das deutsche
Arbeitsförderungsgesetz (AFG) ? mit vollem Titel: Gesetz über die Leistungen und Aufgaben zur Beschäftigungssicherung und zur Förderung des Wirtschaftswachstums ? löste 1969 das
Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung aus dem Jahr 1927 ab und war bis zum 31. Dezember 1997 Grundlage des Arbeitsförderungsrechts. Durch das Arbeitsförderungs-Reformgesetz (AFRG) wurde das Arbeitsförderungsrecht zum 1. Januar 1998 als
Drittes_Buch_(SGB_III) in das
Sozialgesetzbuch eingeordnet. Mit Gültigkeit des SGB III wurde gleichzeitig das alte AFG außer Kraft gesetzt.
Siehe auch: Bundesanstalt für Arbeit,
Sozialrecht
Weblinks
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SGB III