Arbeitseinkommen
Bei aktiven Empfängern wird unterschieden:
* Lohn (Arbeiter) mit Fest-, Akkord- oder Stücklohn
* Gehalt (Angestellte)
* Besoldung (Beamte, Richter, Staatsanwälte, Professoren)
* Sold (Soldaten und Zivildienstleistende)
* Taschengeld (FSJler und FÖJler)
* Gage (Künstler)
* Diäten (Politik) (Mitglieder des Bundestages oder eines Landtages/Senats)
* Provision (umsatzabhängiger Betrag; z. B. Versicherungsvertreter; bei Maklern: Courtage; bei Aufsichtsräten oder Geschäftsführern: Tantieme)
* Honorar (z. B. bei Dozenten, Autoren, Gutachter)
* Heuer ist das Arbeitseinkommen für Seeleute
* Ausbildungsvergütung für Auszubildene
Bei inaktiven Empfängern wird unterschieden:
* Rente (Versicherungsleistung)
* Pension (Zahlungen aus der Staatskasse für Beamte, Richter, Staatsanwälte, Professoren oder Soldaten, Kirchenbeamte)

