Arbeitnehmerentgelt
Das Arbeitnehmerentgelt ist in der VGR das Arbeitsentgelt der Arbeitnehmer. Es setzt sich zusammen aus den Bruttolöhnen und -gehältern, die sich wiederum in*Nettolöhne und -gehälter
• der Arbeitnehmer
aufteilen lassen, und aus den
*Sozialbeiträgen der Arbeitgeber].
Das Arbeitnehmerentgelt bildet zusammen mit den Unternehmens- und Vermögenseinkommen das [[Volkseinkommen. Als Anteil am Volkseinkommen bildet es die Lohnquote.
]]
=Im Vergleich zum Bruttonationaleinkommen (BNE)=
In der Abbildung ist das BNE gleich 100 % gesetzt. Die vier unteren Größen in der Abbildung Nettolöhne und -gehälter (dunkelblau), Sozialbeiträge der Arbeitnehmer (blau gekachelt) und der Arbeitgeber (gelblich gekachelt) sowie die Lohnsteuer (schwarz gekachelt) stellen das Arbeitnehmerentgelt dar.
=Siehe auch:=
variables Kapital, zirkulierendes Kapital

