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Arbeitgeberdarlehen
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Arbeitgeberdarlehen
Arbeitgeberdarlehen sind
Darlehen des
Arbeitgebers zu meist günstigen Bedingungen an Betriebsangehörige zum Beispiel für den Erwerb von
Wohneigentum.
Die daraus für den
Arbeitnehmer entstehenden Zinsvergünstigungen müssen als
Geldwerter Vorteil versteuert und ggf. in der
Sozialversicherung verbeitragt werden, wenn die (Rest)Darlehenssumme den Betrag von 2.600 Euro überschreitet und der dem Arbeitnehmer berechnete Effektivzinssatz 5 Prozent (gem. R 31 Abs. 11 LStR) unterschreitet.
Verzichtet der Arbeitgeber auf die Rückzahlung des Restdarlehenbetrags, so ist dieser voll steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Siehe auch:
•
Vorteil]