Approbation
Die Approbation (Bestallung) lässt sich herleiten aus dem lateinischen Wort approbatio (Billigung, Genehmigung) und steht in Zusammenhang mit folgendem:* Als Approbation bezeichnet man eine staatliche Genehmigung zur Berufsausübung, die entsprechend den Approbationsordnungen von den zuständigen Landesbehörden der Bundesländer an Ärzte, Zahnärzte, Psychologische_Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Apotheker und Tierärzte erteilt wird. Für Ärzte kann z. B. die Approbation nur nach erfolgreich abgeschlossenem Studium (12 Semester) und bestandener ärztlicher Prüfung ausgesprochen werden. Die Approbation von Psychologischen_Psychotherapeuten wird durch das Psychotherapeutengesetz geregelt.
* Nach dem Kirchenrecht ist die Approbation die Bestätigung eines Geistlichen in seinem Amt. Im Mittelalter, vor allem ab dem 12. Jahrhundert, der Anspruch auf Bestätigung der Wahl des Römisch-deutschen_Königs durch den Papst, was jedoch von den römisch-deutschen Königen, vor allem seit dem 14. Jahrhundert, vehement bestritten wurde. In der Goldenen_Bulle_von_1356 wurde das Recht der Wahl nur den Kurfürsten zugebilligt.
* Auch die Imprimatur, d. h. die Druckerlaubnis eines katholischen Bischofs bzw. Generalvikars, wird als Approbation bezeichnet.
* In Österreich wird unter Approbation die Annahme einer Dissertation als Voraussetzung zur Promotion verstanden.
* In der Elektrotechnik versteht man unter Approbation die Zulassung eines Bauteils durch die zu zertifizierende Stelle (zum Beispiel USA: Underwriters Laboratories, Kanada: Canadian Standards Association)
* Approbation bezeichnet auch die Genehmigung von Schulbüchern durch das Ministerium

