Apparat
Ein Apparat (von lat. aparator, ?Zubereiter?) ist eine Bezeichnung, die in verschiedenen Fachgebieten unterschiedlich interpretiert wird. Es gibt Normungsbestrebungen, einen Apparat als stoff- oder materieumsetzendes Gebilde zu definieren (ergänzend dazu wird ein Gerät als signalumsetzendes und eine Maschine als kraftumsetzendes Gebilde bezeichnet).* Ein Apparat wird allgemein als ein Gebilde von höherer Komplexität angesehen, z.B. ein Verdampfer oder auch ein Reaktor, kann aber wiederum Teil eines größeren Systems, einer Anlage, sein.
* In der Filmtheorie bezeichnet der Begriff Apparat eine Filmkamera, siehe Apparatusdebatte und Apparatustheorie.
* In der Anatomie fasst man funktionell zusammengehörige Organe zu einem Apparat zusammen, z. B. Bewegungsapparat, siehe Organsystem
* Apparat als editionswissenschaftlicher Ausdruck
* In Textausgaben bezeichnet der Apparat die gesammelten Anmerkungen zum Haupttext: siehe Textkritischer Apparat
* In der Politik, aber auch im Verwaltungswesen, bezeichnet der Begriff Apparat das Vorhandensein eines ausgebauten Fundus von Personal, Material und/oder Methoden, um mit den spezifischen oder auch nur denkbaren Problemen, die auftreten können, ?fertig zu werden?.
* Bei der wissenschaftlichen_Arbeit hat der Begriff eine Bedeutung beim wissenschaftlichen_Handapparat.
* Im schwäbischen (süddeutschen) Raum werden alle Geräte, die auf Anhieb nicht verstanden werden, als Apparat bezeichnet.

