Apothekennotdienst
Der Notdienst der Apotheken wurde geschaffen, damit jederzeit für dringende Fälle Arzneihilfe zur Verfügung steht. Deswegen sind einzelne Apotheken in einem rotierendem Turnus auch außerhalb der Öffnungszeiten notdienstbereit. Der Apotheker ist verpflichtet, während der Schlußzeiten der Apotheke Informationen über die nächsten diensthabenden Apotheken mit Apothekennotdienst zur Verfügung zu stellen. Diese Aufstellung der diensthabenden Apotheken bezeichnet man auch als Notdienstkalender. Auch in den Tageszeitungen oder auf den Informationswebseiten der Städte und Landkreise werden diese Informationen verbreitet. Zusätzlich hierzu gibt es im Internet spezielle Apothekennotdienst-Suchseiten, in denen man über eine Umgebungssuche Notdienst-Apotheken ermitteln kann.Situation in Deutschland
In Deutschland ist zu beachten, dass außerhalb der normalen Öffnungszeiten eine ?Notdienstgebühr? erhoben wird, die seit dem 1. April 2004 2,50 Euro beträgt. Die Notdienstgebühr wird ausschließlich außerhalb der gesetzlichen_Ladenöffnungszeiten erhoben - also an Werktagen von 20:00 - 6:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen rund um die Uhr sowie am 24. Dezember bis 6:00 Uhr und nach 14:00 Uhr, falls der 24. Dezember auf einen Werktag fällt. Diese Zeiten sind im Ladenschlussgesetz geregelt.
Die Notdienstgebühr wird nur ein mal pro Inanspruchnahme erhoben - unabhängig von der Anzahl der vorgelegten Rezepte oder der erworbenen Medikamente. Die Krankenkassen übernehmen die Notdienstgebühr, wenn der Arzt die Eilbedürftigkeit auf dem Rezept vermerkt hat und das Rezept unverzüglich in der Apotheke eingelöst wird.
Weblinks zur Suche von Apothekennotdiensten
in Deutschland
• Offizielle Notdienstauskunft der deutschen Apothekerschaft (ABDA) (Hinweis: Datensatz nicht vollständig)
• offizieller Notdienstplan der Landesapothekerkammer für Hessen
in Österreich
• Compass-Verlag GmbH
in der Schweiz
• SAV - Schweizerischer Apothekerverband

