Orangensaft
Orangensaft ist ein Fruchtsaft, der durch Auspressen von Orangen hergestellt wird. Umgangssprachlich wird er oft als O-Saft bezeichnet und seltener, auch auf Verpackungen, als Apfelsinensaft.
Oftmals (dies ist aber nicht durch gesetzliche Bestimmungen geregelt) wird Orangensaft ohne Fruchtfleisch als "Orangensaft", solcher mit Fruchtfleisch als "Apfelsinensaft" bezeichnet.
Laut Fruchtsaft-Verordnung darf als Saft nur ein solches Getränk bezeichnet werden, das zu 100 % aus dem Fruchtsaft und Fruchtfleisch der entsprechenden Früchte stammt. Anders verarbeitete Formen sind der Fruchtnektar und das Fruchtsaftgetränk.
Handelsübliche Orangensäfte werden aus Konzentrat oder als Direktsaft hergestellt. Bei der Herstellung von Orangensaftkonzentrat werden zunächst die leicht flüchtigen Aromen aus dem Saft extrahiert. Danach wird der Orangensaft auf ein Siebtel eingedampft (siehe Sirup). Dann werden die Aromen wieder hinzugefügt. Für Lagerung und Transport wird das Konzentrat eingefroren (gehandelt wird ?frozen concentrated orange juice?, FCOJ).
Orangensaft muss frei von jeglichen Zusätzen wie Farbstoffen oder Konservierungsstoffen sein. Pro Liter Fruchtsaft dürfen nach einer EU-Richtlinie bis zu 15 Gramm Zucker zugesetzt werden, wenn die Ausgangsfrüchte einen wetterbedingten Mangel an Zucker aufweisen. Diese sogenannte Korrekturzuckerung muss nicht im Zutatenverzeichnis angegeben werden.www.scdiet.de: [http://www.scdiet.de/fragen/fruchtsaft.htm Zucker im Fruchtsaft?] Deshalb ist der Vermerk ?Ohne Zuckerzusatz? nicht überflüssig.
Mit 1,25 Mio. t Orangensaftkonzentrat ist Brasilien der mit Abstand größte Exporteur. Von 2004 bis 2006 verdreifachte sich der Preis für gefrorenes Orangensaftkonzentrat. Durch die Wirbelstürme in Florida wurde die Produktion von Apfelsinen beeinträchtigt und so wurde aus den USA als bisher größtem Exporteur von Orangensaft ein Importeur. Größter Importeur ist die Europäische Union, die etwa drei Viertel der Exporte aufnimmt (2006). Handelsblatt, 15. August 2006, S. 27
Orangensaft kann mit Mineralwasser vermischt als Schorle getrunken werden.
Fußnoten
Weblinks
*
• Richtlinie 2001/112/EG des Rates vom 20. Dezember 2001 über Fruchtsäfte und bestimmte gleichartige Erzeugnisse für die menschliche Ernährung
• Verordnung über Fruchtsaft, einige ähnliche Erzeugnisse und Fruchtnektar (Fruchtsaft-Verordnung)
vls:Seenappelsap

