Ansiedlungsrayon
Der Ansiedlungsrayon (russ. Tscherta osedlosti/????? ?????????) beschränkte im Russischen_Reich den Hauptwohnsitz von Juden auf einige Regionen an der westlichen Peripherie des Reichs. Diese Gebiete waren überwiegend zuvor Bestandteil Polen-Litauens gewesen und mit den Polnischen_Teilungen samt ihrer jüdischen Bevölkerung unter russische Herrschaft gelangt.
1786 wurde durch einen Erlass (Ukas) der Zarin Katharina_II. landesweit festgelegt, dass Juden nur innerhalb sogenannter Ansiedlungsrayons (auch ?Tschum? genannt) leben und arbeiten durften. Durch diesen Erlass wurden auch schon zuvor bestehende jüdische Ghettos verwaltungstechnisch festgeschrieben. 1835 änderte Nikolaus_I. diesen Erlass ab und erließ für weitere spezielle Bezirke Genehmigungen, die die Ansiedelung für Juden regelten.
Bis zum Ende des 19. Jahrhunderts lebten bis zu 90 Prozent der russischen und polnischen Juden (ein größerer Teil Polens gehörte damals zum Russischen_Reich - siehe auch Teilungen Polens) in segregierten Siedlungen. Alexander_II. lockerte einige dieser Bestimmungen ein wenig. Besonders wohlhabendere Juden konnten sich danach von den Niederlassungs- und Arbeitsbestimmungen freikaufen.
Die Beurteilung der Ansiedlungsrayons ist zwiespältig. Einerseits ist unumstritten, dass es sich dabei um eine antisemitische Politik handelte, die auch zahlreiche Pogrome begünstigte. Andererseits trug diese Segregation und die damit verbundenen Ghettoisierung der Juden zu einem nicht geringen Teil dazu bei, dass sich die im späten 19. und frühen 20. Jahrhundert blühende, jiddische Schtetl-Kultur entwickelte.
Während des Zweiten_Weltkriegs geriet der gesamte ehemalige Ansiedlungsrayon unter deutsche Besatzung, was zur völligen Vernichtung der jüdischen Bevölkerung und Kultur dieser Gebiete führte.
Literatur
* Heiko Haumann, Geschichte der Ostjuden, dtv, München 1999 (5. Auflg.) ISBN 3-423-30663-7

