Anschlussbahn
Anschlussbahnen sind meist nichtöffentliche oder beschränkt öffentliche Eisenbahnen, die unmittelbar an das Gleisnetz einer öffentlichen Bahn angeschlossen sind, z.B. an das Gleisnetz der Deutschen_Bahn_AG. Anschlussbahnen werden mitunter auch als Gleisanschluss bezeichnet.Anschlussbahnen sind in der Regel eigenständige Eisenbahninfrastrukturunternehmen, bei großen Anschlussbahnen wird häufig unter der gleichen Unternehmensbezeichnung auch ein Eisenbahnverkehrsunternehmen geführt.
Eine Anschlussweiche stellt die reale Verbindung zum öffentlichen Netz her. Bei größeren Anschlussbahnen kann auch ein Anschlussbahnhof vorhanden sein.
Anschlussbahnen unterliegen in Deutschland der Aufsicht durch die zuständige Landesbehörde (Landesbevollmächtigter für Bahnaufsicht) oder des mit der Aufsicht beauftragten Eisenbahnbundesamtes und müssen den Bestimmungen der Bau-_und_Betriebsordnung_für_Anschlussbahnen_(BOA) genügen.
In der DDR waren die jeweiligen Bezirksstellen der Staatlichen Bahnaufsicht für die Anschlussbahnen der Unternehmen zuständig.
Die Zahl der Anschlussbahnen hat sich stark vermindert, da viele Anschließer heute zum LKW-Transport auf der Straße umgestiegen sind, oder per LKW zum nächstgelegenen Knotenbahnhof transportieren. Letzteres ist besonders im Containerverkehr üblich.
Betrieben werden Anschlussbahnen in der Regel mit Rangierlokomotiven oder Zweiwegefahrzeugen sowie auch mit Seilwinden.
Siehe auch
• Weblinks
*[http://www.uni-stuttgart.de/iev/index.htm?/iev/lehre/studierendenarbeiten/da-optimierung-betrieb-meg.htm Diplomarbeit an der Uni Stuttgart zu diesem Thema. (deutsch)
• Beispiel einer BOA (hier Hessen)

