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Anpassung (Montanindustrie)
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Anpassung (Montanindustrie)
Der Begriff
Anpassung im Bereich der
Montanindustrie geht auf das "Gesetz zur Anpassung und Gesundung des deutschen
Steinkohlenbergbaus", das der
Deutsche_Bundestag 1968 beschlossen hatte, zurück. Mit diesem Gesetz wurden Fördermaßnahmen zum
sozialverträglichen Stellenabbau im Montanbereich ermöglicht.
In der etymologischen Weiterentwicklung des Wortes wurden daraufhin Bergleute in Überbrückung bis zur Rente bzw. als Begründung für den vorzeitigen Rentenbezug in die "Anpassung" geschickt, in der sie das sogenannte
Anpassungsgeld (APG) erhalten.