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Annullierung
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Annullierung
Annullierung (von lat.
annullare - "für nichtig erklären") ist ein v.a. im Rechtswesen gebrauchter Ausdruck und bezeichnet die rechtswirksame Feststellung, dass eine Vereinbarung, ein Vertrag, ein Besitzverhältnis o.ä. von Anfang an ? nicht erst vom Zeitpunkt der Feststellung an ? ungültig und nichtig war.
Im
katholischen Kirchenrecht ist die
Eheannullierung von Bedeutung.