Anna von Mecklenburg-Schwerin
Anna Prinzessin zu Mecklenburg [-Schwerin] (14. September 1485 in Wismar; ? 12. Mai 1525 in Rödelheim) war Landgräfin von Hessen.Anna war Tochter von Magnus_II. Herzog zu Mecklenburg (1441-1503) und Sophia, Prinzessin von Pommern [-Stettin]. Sie zählt zur 13. Generation des mecklenburgischen Fürstenhauses und heiratete am 20. Oktober 1500 in Kassel den Landgrafen Wilhelm_II._von_Hessen (1469-1509) mit dem sie folgende Kinder hatte:
* Wilhelm (1500-1500)
* Elisabeth (1502-1557)
* Magdalena (1503-1504)
Philipp_von_Hessen, (1504-1567)
Am 7. September 1519 ging sie mit Graf Otto von Solms-Laubach (1496-1522) eine zweite Ehe ein.
1. Biographie
?Der Historiker hat der Landgräfin in der hessischen Geschichte einen hervorragenden Platz einzuräumen? ? so urteilte der Historiker Hans Glagau 1899 über Anna. Anna von Hessen, geboren als von Mecklenburg (1485-1525), ist in dieser Dissertation als Person und hinsichtlich ihrer Herrschaft zu erforschen ? unter besonderer Berücksichtigung ihrer Kirchen- und Religionspolitik. Historisch interessant ist Anna von Hessen insofern, als sie zeitlebens um die Erhaltung ihrer Macht kämpfen musste. Der besondere Umstand, Regentin und Frau zu sein, hat auch die bisher vorliegenden Darstellungen über sie in eigener Weise bestimmt.
Anna war 1500 als zweite Ehefrau Wilhelms II. nach Hessen gekommen. Wegen des frühen Todes des oberhessischen Regenten, Wilhelms III. (1471-1500), und der Geisteskrankheit des Regenten von Niederhessen, Wilhelms I. (1466-1515), war in diesem Jahr ganz Hessen, einschließlich der Grafschaft Katzenelnbogen, unter Wilhelm II. vereinigt worden. Doch Wilhelm II. erkrankte bald an Syphilis und wurde zunehmend regierungsunfähig.
Er übertrug in seinem ersten Testament (1506) fünf Räten die Vormundschaft über seine Kinder Elisabeth und Philipp (1504-1567; der spätere Landgraf von Hessen, der 1527 die Reformation in Hessen einführte), über seinen Bruder, Wilhelm I., und dessen Frau Anna von Braunschweig sowie über seine eigene Frau, Anna.
In seinem zweiten Testament (vom Januar 1508) bestimmte er Anna zum obersten Vormund (neben seinem Oheim Hermann von Köln, der im September 1508 starb), gab ihr zwei Ratgeber an die Seite und legte damit die Regentschaft über Hessen in die Hände einer ? seiner ? Frau. Annas Anspruch auf die Regentschaft wurde weder von den hessischen Ständen noch von den seit 1373 durch Erbverbrüderung erbberechtigten Sachsen anerkannt.
Im Juli 1509 kam es zwischen Anna und den Ständen ? verbunden mit den Sachsen ? zu einer Auseinandersetzung am Spieß, der damaligen Stätte der hessischen Landtage. Das zweite Testament fand dort keine Anerkennung ? ein Novum, dass der Wille der Stände mehr zählte als der letzte Wille eines Regenten. Und so herrschten in Hessen ab 1509 die verordneten Räte mit der Unterstützung der ernestinischen Sachsen, während der Albertiner Herzog Georg zu Anna hielt.
Im Jahr 1514 kam es zum Umschwung: Anna errang in einem Staatsstreich die Herrschaft und regierte noch über das Jahr, in dem ihr Sohn Philipp durch Kaiser Maximilian für volljährig erklärt wurde, 1519, hinaus ? ohne jemals offiziell als Regentin anerkannt worden zu sein. Über die letzten Jahre ihres Lebens wissen wir ebenso wie über ihre ersten recht wenig : 1519 heiratete sie ein zweites Mal, den 23-jährigen Grafen Otto von Solms-Laubach, der drei Jahre später starb.
2. Bedeutung
Kirchengeschichtlich ist Anna von Hessen interessant, da sie die Zeit unmittelbar vor Einführung der Reformation durch Philipp 1527 geprägt hat. Ihr Mann hatte in seinem Testament die Reformation aller Klöster in Hessen angeordnet. Anna bemühte sich an wenigen Stellen um die Reformierung von Klöstern, aber erst Philipp setzte die Verfügung seines Vaters um, wenn auch auf eigene Art. Insofern erscheint es kirchenhistorisch äußerst wichtig zu untersuchen, welches Gepräge Anna der Kirchenpolitik und der Kirche in Hessen gegeben hat ? unter Berücksichtigung der konfessionsbezogenen Folgen über Hessen hinaus. Sie selber hat sich sehr für die Klöster und den Katholizismus eingesetzt, weswegen es auch zum Zerwürfnis mit ihrem Sohn kam.
Aus übergeordneter Perspektive ist das Thema von Bedeutung, weil es einen in der Geschichte Hessens bisher nur bedingt erforschten Zeitraum, das Spätmittelalter kurz vor der Reformation, anhand einer herausragenden Frauengestalt, der Regentin, in den Blick nimmt. Die chaotischen Zustände in Hessen während der Jahre 1509-1518 hatten ihre Ursache darin, dass kein wirklicher, legitimer Herrscher zur Verfügung stand, sondern die Macht von einer Frau hätte ausgeübt werden müssen.
Nicht zuletzt ist in diesem Rahmen auch die politische Brisanz der Auseinandersetzungen zwischen den verschiedenen Interessengruppen (die Stände, Anna/Philipp, die verordneten Räte, der Kaiser, die sächsischen Fürsten und andere) betrachtenswert.
Literatur
*Pauline Puppel: Die Regentin. Vormundschaftliche Herrschaft in Hessen 1500-1700. Campus, Frankfurt am Main 2004, ISBN 3-593-37480-3
*Rajah Scheepers: Regentin per Staatsstreich? Landgräfin Anna von Hessen (1485-1525). UlrikeHelmer, Königstein 2007, ISBN 3897412276

