Wichtiger Hinweis zum Inhalt des Online-LexikonsBei den auf dieser Seite aufgeführten Texten/Artikeln/Inhalten handelt es sich ausschließlich um fremde Inhalte, die sich die Aschendorff Verlag GmbH & Co. KG ausdrücklich nicht zu Eigen macht. Diese fremden Inhalte, die keiner regelmäßigen Überprüfung unterliegen, sind ausnahmslos solche der freien Enzyklopädie Wikipedia, für die keinerlei Verantwortung übernommen wird.
Lizenzbestimmungen
Der Text/Artikel/Inhalt auf dieser Seite innerhalb der Rubrik "Online Lexikon" basiert, soweit nicht anders angegeben, auf dem Artikel
Anliegerstaat
aus der freien Enzyklopädie
Wikipedia.
Die Inhalte stehen unter der
GNU Lizenz für freie Dokumentation.
Eine Liste der Autoren ist
dort
abrufbar.
Anrainerstaat
Anrainerstaaten (auch
Anliegerstaaten) sind alle an ein geographisches Objekt (Land, Gewässer) angrenzenden
Staaten; zum Beispiel ist
Polen einer der neun Anrainerstaaten
Deutschlands.
Bildet ein Gewässer, wie ein Fluss oder Meer, die Grenze bzw. fließt ein Fluss durch mehrere Staaten, so bezeichnet man die Staaten als Anrainerstaaten des Gewässers. Zum Beispiel ist
Frankreich ein Anrainerstaat des
Rheins, Deutschland,
Österreich und die
Schweiz sind Anrainerstaaten des
Bodensees.