Ankara-Protokoll
Das Ankara-Protokoll ist ein Zusatzprotokoll zum 1963 zwischen der Türkei und der damaligen EWG in Ankara vereinbarten Assoziierungsabkommen, dem sogenannten Ankara-Abkommen. Das Zusatzprotokoll war eine Bedingung der Europäischen_Union (EU) für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen der Türkei mit der Europäischen Union. Es regelt die Ausdehnung der seit 1996 bestehenden Zollunion der EU mit der Türkei auf die zehn neuen Mitglieder, welche der EU im Mai 2004 beigetreten sind, darunter auch die von der Türkei nicht anerkannte Republik Zypern. Völkerrechtlich ist die gesamte Insel EU-Mitglied, die Regierung der Republik Zypern kontrolliert jedoch nur den griechischen Südteil der Insel, nicht den seit 1974 türkisch besetzten Nordteil.Das Protokoll wurde zwar im Juli 2005 vom türkischen Ministerpräsident Recep Tayyip Erdo?an unterzeichnet, jedoch noch nicht vom Parlament ratifiziert; es ist daher noch nicht in Kraft getreten. Zudem hat die Türkei bei Unterzeichnung des Protokolls eine Erklärung abgegeben, wonach die Unterzeichnung keine völkerrechtliche Anerkennung Zyperns beinhalte. Die EU hatte daraufhin erklärt, diese türkische Erklärung habe keine rechtliche Verbindlichkeit.
Bislang weigert sich die Türkei, ihre See- und Flughäfen für Waren aus der Republik Zypern zu öffnen. Als Begründung gibt sie an, dass die EU ihrerseits - entgegen 2004 gemachter Versprechungen - die international nur von Bangladesch und der Türkei anerkannte Türkische Republik Nordzypern durch ihr Handelsembargo isoliere. Die Ratifizierung würde zudem de facto eine Anerkennung der Republik Zypern durch die Türkei bedeuten.
Die EU hat seit September mehrfach eine Aussetzung der Beitrittsverhandlungen in Aussicht gestellt, falls das Ankara-Protokoll nicht fristgerecht zum Jahresende 2006 ratifiziert wird. Auf dem EU-Gipfel im Dezember 2006 beschloss der Europäische_Rat die einstweilige Suspendierung von acht Verhandlungskapiteln. Nach Presseberichten gab es seitens der damaligen finnischen EU-Ratspräsidentschaft den Vorschlag, im Rahmen einer schrittweisen Paketlösung als ersten Schritt einen Seehafen und einen Flughafen im türkischen Inselteil für den internationalen Handel zu öffnen, um der türkischen Regierung die innenpolitische Durchsetzung einer Ratifizierung zu erleichtern. Kritiker dieser Lösung befürchten, dass damit de facto Nordzypern anerkannt würde.
Die Republik Zypern hat bereits ein Veto angedroht, falls die Türkei im Gegenzug nicht alle, sondern ebenfalls nur einen Hafen in Nordzypern für Waren aus der Republik Zypern öffnet. De facto können die Beitrittsverhandlungen von jedem einzelnen der 25 EU-Staaten durch ein solches Veto blockiert werden.

