Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht
Die Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht, kurz AHPs genannt, sind ein Katalog von Begutachtungsrichtlinien, um in der BRD eine gleichmäßige Beurteilung von Behinderungen sicherzustellen. Die AHPs werden vom Ärztlichen Sachbeirat des Bundesgesundheitsministerium erarbeitet und in regelmäßigen Sitzungen fortgeschrieben.Inhalt
Die AHPs definieren die Grundlagen zur Erstellung von Gutachten im Schwerbehindertenrecht. In ihnen finden sich
* allgemeine Beurteilungskriterien (z. B. die Einschränkung werden beurteilt, nicht die Krankheit)
* Fallgruppen-Tabellen mit dem Grad der Behinderung (GdB)
* Bedingungen für die Zuordnung der Merkzeichen 'G', 'aG', 'H', 'B', 'Rf', 'Bl' und 'Gl'
* Besonderheiten zur Beurteilung von Kindern und Jugendlichen
* Aussagen zu den Besonderheiten des 'Schwerbehindertenrechts' bzw. des 'Sozialen Entschädigungsrechts'
Entwicklung
Die ersten AHPs wurden 1916 zur gleichmäßigen Beurteilung von Heeresangehörigen erstellt ("Anhaltspunkte für die militärärztliche Beurteilung der Frage der Dienstbeschädigung oder Kriegsbeschädigung bei den häufigsten psychischen und nervösen Erkrankungen der Heeresangehörigen."). Sie wurden seit dem in ihrem Wirkungsbereich ausgeweitet und regelmäßig überarbeitet, die letzte Aktualisierung geschah 2004. In die Überarbeitungen flossen neben neuen medizinischen Erkenntnissen auch die Veränderungen der Rechtsgrundlagen und der Rechtsprechung ein.
Rechtliche Probleme
Bisher existiert - trotz entsprechender Forderung der Rechtsprechung - keine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die AHPs, ebenso werden die Protokolle der Sitzungen nicht uneingeschränkt veröffentlicht. Regelmäßige Zusagen des Gesetzgebers zur Erarbeitung der notwendigen Rechtsgrundlage blieben bisher substanzlos.
Weblinks
• AHP 2004 - Die Anhaltspunkte beim BMAS

