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Anhängerdreieck
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Anhängerdreieck
Das
Anhängerdreieck war zwischen 1935 und 1968 eine vorgeschriebene Signaleinrichtung bei
Lastkraftwagen.
Es handelte sich um ein klappbares gelbes Dreieck auf dem Kabinendach, das bei
Anhängerbetrieb aufgestellt werden musste, um entgegenkommenden Fahrzeugen die Gefahr durch den Anhänger zu signalisieren.
Hinten zeigen Anhänger zwei rote dreieckige
Reflektoren, um den nachfolgenden Verkehr zu warnen.