Fischerprüfung
Die Fischerprüfung (auch Angelprüfung, Anglerprüfung und Sportfischerprüfung) ist die generelle rechtliche Voraussetzung um in Deutschland zu Angeln, denn erst die bestandene Fischerprüfung legitimiert die Beantragung des Fischereischeins, der wiederum Voraussetzung zum Erwerb eines Fischereierlaubnisscheins (Gewässerschein) ist, der von dem Inhaber des Fischereirechts ausgestellt wird.Die Fischerprüfung ist Ländersache und wird entsprechend unterschiedlich behandelt.
Insbesondere in Bayern und Baden-Württemberg wird in der Prüfung Wissen sehr umfangreich und detailliert abgefragt. Zu den wesentlichen Kernpunkten der Prüfung zählen allgemeine Wissensbereiche des Angelns, wie Kenntnisse über Fischarten, Fischkrankheiten, Gewässer und Gerätschaft, bis hin zu speziellen Fachkenntnissen, wie Schonzeiten und -maße einzelner Fischarten. Ein praktischer Teil der Prüfung ist nicht vorgesehen, so dass auch ohne jede praktische Erfahrung man die Erlaubnis zum Angeln erhält. Auch für die Ausstellung des Fischereischeins und des Fischereierlaubnisscheins müssen keine praktischen Fähigkeiten nachgewiesen werden.
Die bestandene Fischerprüfung gilt lebenslang. Die Vorlage des Fischerprüfungszeugnis ist Voraussetzung für die Beantragung eines Fischereischeins bei der Unteren Fischereibehörde.

