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Angestelltenversicherungsgesetz
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Angestelltenversicherungsgesetz
Mit dem
Angestelltenversicherungsgesetz (AVG) vom 28. Mai 1924 wurde das
Versicherungsgesetz für Angestellte (VGfA) vom 20. Dezember 1911 neu gefasst.
Am 1. Januar 1992 trat das
Sozialgesetzbuch VI (SGB VI) in Kraft und an die Stelle des AVG. Mit dem SGB VI wurde die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten rechtlich vereinheitlicht. Unterschiede gab es fortan nur noch hinsichtlicher der Zuständigkeit der
Bundesversicherungsanstalt_für_Angestellte (Angestellte) und der
Landesversicherungsanstalten (Arbeiter). Beide Einrichtungen sind zum 1. Oktober 2005 in die
Deutsche Rentenversicherung übergegangen.