Verwaltungsfachwirt
Die Bezeichnung Verwaltungswirt wird im öffentlichen Verwaltungsdienst der Bundesrepublik Deutschland von Beamten und Angestellten geführt. Hierbei wird jedoch unterschieden zwischen:Diplom-Verwaltungswirt und
Verwaltungsfachwirt:
Den Titel des Verwaltungsfachwirts dürfen ebenfalls staatlich geprüfteVerwaltungsfachangestellte tragen, sofern sie den Angestelltenlehrgang II (A II) besucht haben. Der Angestelltenlehrgang II ist jedoch kein Studiengang, und schließt nicht mit einer FH-Diplomierung ab. Vielmehr ist er als Aufstiegsmöglichkeit für qualifizierte Verwaltungsfachangestellte zu betrachten. Voraussetzung zum Besuch des AL II ist eine i. d. R. einschlägige Berufserfahrung als Verwaltungsfachangestellter, sowie ein hohes Maß an fachlicher Kompetenz. Zudem muss in der jeweiligen Dienststelle auch eine gehobene Position zu besetzen sein. Ist dies der Fall findet die Weiterbildung während der Dienstzeit statt. Dabei bezieht der Verwaltungsfachangestellte auch das volle Gehalt weiter. Die Kosten für den Lehrgang trägt in der Regel die jeweilige Dienststelle. Inhalt der Fortbildung ist zum einen ein vertieftes Wissen auf dem Gebiet der staatlichen Rechtswissenschaften, zum anderen vertiefte verwaltungsbetriebswirtschaftliche Kenntnisse um später rechtlich komplexere Fälle bearbeiten zu können. Daneben werden auch diverese Sozialkompetenzen wie Mitarbeiterführung geschult. Die Aufstiegsfortbildung zum Verwaltungsfachwirt ist nach dem BBiG anerkannt. Wie Dipl.-Verwaltungswirte auch, nehmen Verwaltungsfachwirte Aufgaben wahr, die dem gehobenen_Dienst entsprechen und können bei besonderer Eignung in Führungspositionen (z.B. Sachgebietsleiter) eingesetzt werden.

