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Angeschuldigter
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Angeschuldigter
Angeschuldigter ist nach deutschem Recht der
Beschuldigte im
Strafverfahren, gegen den die
öffentliche Klage erhoben, das
Hauptverfahren aber noch nicht eröffnet ist (§ 157
StPO).
Der Beschuldigte wird im
Zwischenverfahren als
Angeschuldigter bezeichnet. Das bedeutet, dass die
Staatsanwaltschaft einen für
Anklage ausreichenden Verdacht bejaht, das
Ermittlungsverfahren abgeschlossen hat und
Anklage erhoben hat. Das Hauptverfahren ist jedoch noch nicht eröffnet, weil das
Gericht noch keinen
Eröffnungsbeschluss erlassen hat. Der
Richter hat also noch zu prüfen, ob auch er von einem hinreichenden
Tatverdacht überzeugt ist.
Die nächste Stufe ist der Status eines
Angeklagten.
Weblinks
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§ 157 StPO